Mit Schulbeginn startet auch eine neue Phase von Corona-Präventionsmaßnahmen in Österreich. Deren Herzstück: Die "Corona-Ampel", die auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene Aufschluss darüber geben soll, wie derzeit die Bedrohungslage durch das Virus ist - und in der Folge auch regional differenzierte Maßnahmen nach sich ziehen soll.

Derzeit ist die Ampel, über deren Stufen Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) für den Bund, die Landeshauptleute für ihre Länder sowie die Bezirksbehörden für Bezirke und Statutarstädte entscheiden werden - auf den Rat eines Expertengremiums hin - im Probebetrieb, rechtzeitig zu Schulbeginn soll "jeden Freitag Ampeltag" sein, an dem die neuen Einstufungen verkündet werden.

Was die einzelnen Warnstufen für unterschiedliche Schulstufen und -typen bedeuten werden - wenn die zuständigen Behörden entscheiden, dass die Warnstufe für Schulen gilt -, hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Montag bei einer Pressekonferenz bekannt gemacht.

Hier die Folgen der Corona-Ampel für Kindergärten nach der Unterlage des Bildungsministeriums. Beonders auffällig: Im Gegensatz zu Schulen ist im Stufenplan des Ministeriums keine großflächige Umstellung auf Heimbetreuung mehr vorgesehen (auch wenn die Gesundheitsbehörden Kindergärten natürlich weiterhin schließen können).

Was in Kindergärten bei Corona-Warnstufe "grün" gilt

Normalbetrieb mit Hygienevorkehrungen

  • Möglichkeiten schaffen, Eltern und Kinder digital zu erreichen
  • Wo pädagogisch sinnvoll und organisatorisch möglich, Aktivitäten ins Freie verlagern

Was in Kindergärten bei Corona-Warnstufe "gelb" gilt

Normalbetrieb unter verstärkten Hygienebestimmungen

  • Verpflichtendes Tragen von MNS im Eingangsbereich für Eltern und betreuende Personen
  • Sportangebote vorwiegend im Freien
  • Durchlüften, Reinigungs- und Raumkonzept für die Gruppen
  • Wo pädagogisch sinnvoll und organisatorisch möglich, Aktivitäten ins Freie verlagern

Was in Kindergärten bei Corona-Warnstufe "orange" gilt

Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen

  • Verpflichtendes Tragen von MNS im Eingangsbereich für Eltern und betreuende Personen
  • Fixe Zuteilung von Personal pro Gruppe
  • Keine Durchmischung von Gruppen
  • Sportangebote ausschließlich im Freien
  • Spezielle Regelungen für die Ankunft bzw. Abholen durch Eltern
  • Keine Angebote durch Externe

Was in Kindergärten bei Corona-Warnstufe "rot" gilt

Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen

  • Verpflichtendes Tragen von MNS im Eingangsbereich für Eltern und betreuende Personen
  • Fixe Zuteilung von Personal pro Gruppe
  • Keine Durchmischung von Gruppen
  • Fernbleiben ist trotz verpflichtenden Kindergartenjahrs gestattet