Im Ministerrat hat die türkis-blaue Regierung heute beschlossen, Medienminister Gernot Blümels Entwurf für ein "Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz" in Begutachtung zu schicken.

Wie berichtet sollen Betreiber von Diskussionsplattformen im Internet - etwa Facebook oder Zeitungen mit Postingmöglichkeit - ab Herbst 2020 verpflichtet werden, User mit Namen und Adresse zu registrieren, um anonymes Posten zu verhindern. Verkauft wird diese Identifikationspflicht von der Regierung als "digitales Vermummungsverbot".

Wie die Plattformbetreiber das sicherstellen, soll ihnen überlassen bleiben - als Möglichkeiten werden etwa die Registrierung per SMS oder Kreditkarte genannt. Fix ist aber, dass sie Polizei, Justiz und in begründeten Fällen auch Privaten Auskunft über die Identität eines Users geben müssen.

Allerdings wird das Vermummungsverbot nicht überall gelten. Im Ö1-Morgenjournal erklärt Blümel, dass die Identifikationspflicht nur für Plattformen gelten soll, die mindestens eines der folgenden Minimalkriterien erfüllen:

  • 100.000 User
  • 500.000 Euro Jahresumsatz
  • 50.000 Euro Presseförderung

Das heißt: Während neben den Global Players Facebook, Twitter, Instagram usw. auch ORF und alle Zeitungen erfasst sein dürften - darunter auch die Foren der Kleinen Zeitung - dürften neue parteinahe Medien wie das FPÖ-nahe "unzensuriert.at" oder "kontrast.at" des SPÖ-Klubs unter diesen Schwellen bleiben. Sie müssen ihre User demnach nicht registrieren. Blümel begründet das damit, Start-Ups keine Steine in den Weg legen zu wollen.

"Technisch leicht umsetzbar"

Im Anschluss an den Ministerrat hat Blümel seine Pläne verteidigt: Was in der analogen Welt strafbar sei, sei auch im digitalen Raum verboten. Daher müsse die Identifizierbarkeit gegeben sein, damit Personen, die widerrechtliche Handlungen setzen, ausforschbar seien, so Blümel im Pressefoyer nach dem Ministerrat.

Große internationale Plattformen sollen daher einen "Zustellungsbevollmächtigten" in Österreich benennen. Für die User bestehender Foren und Internet-Plattformen soll die Registrierungspflicht ebenfalls gelten, allerdings wird es hier laut Blümel Übergangsfristen geben. Europarechtliche Probleme erwartet Blümel nicht, wie er mit Verweis auf das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz sagte.

Der Medienminister geht davon aus, dass die Registrierung der Nutzer - sie müssen den Betreibern der Internet-Plattformen künftig mit Namen und Adresse bekannt sein - "durch die technischen Möglichkeiten, die es am Markt gibt, relativ leicht machbar" sein werde. Möglich wäre etwa eine Zwei-Faktor-Authentifizierung mittels SMS-Code-Bestätigung, weil ja auch die Nutzer von Telefonwertkarten mittlerweile namentlich bekannt sein müssen.

Maurer: "Zensurgesetz"

Das Opfer eines der auffälligsten Fälle von Hass im Netz, die ehemalige Grün-Abgeordnete Sigrid Maurer, urteilte dagegen, die Regierung missbrauche ihren Fall für ein "Zensurgesetz".