Die neue Sozialhilfe, deren Grundsatzgesetz der Ministerrat gestern, Mittwoch dem Nationalrat vorgelegt hat, dürfte den Steuerzahler deutlich teurer kommen als die Mindestsicherung, die sie ersetzen soll.

Wie die Folgenabschätzung des Sozialministeriums zeigt, werden in den Ländern der höheren Maximalsätze für Alleinerzieher und Behinderte wegen bis 2023 gegenüber dem Ist-Zustand jährliche Mehrkosten von rund 17 Millionen Euro anfallen - die Ersparnis durch Kürzungen bei Mehrkindfamilien und subsidiär Schutzberechtigten bereits eingerechnet. Dazu kommen rund 19 Millionen Euro, die der Bund für den Integrationsfonds in die Hand nimmt, damit dieser unter anderem die Deutschkurse zertifizieren kann, die Sozialhilfebezieher absolvieren müssen.

Wie berichtet werden ja arme Familien mit mehreren Kindern in Zukunft deutlich niedrigere Leistungen bekommen als bisher. Subsidiär Schutzberechtigte - das sind Migranten, deren Asylantrag zwar abgelehnt wurde, die aber trotzdem in Österreich bleiben dürfen, weil zB in ihrer Heimat Krieg herrscht - haben nur noch Anspruch auf Sozialhilfe bis zur Höhe der Grundversorgung in "ihrem" Bundesland. Und Sozialhilfe-Bezieher, die nicht zumindest auf B1-Niveau Deutsch können, wird die Leistung um 30 Prozent gekürzt, bis sie ein entsprechendes Zertifikat vorlegen können.

Demgegenüber stehen höhere Leistungen für Behinderte und Alleinerzieher. Die Regierung schätzt, dass die Länder, aus deren Budgets die Sozialhilfe kommen wird, sich durch diese Kürzungen rund 62 Millionen Euro im Jahr gegenüber dem Jetzt-Zustand ersparen werden. Gleichzeitig kommen aber durch die Steigerungen bei Alleinerziehern 39 Millionen Euro, für jene bei Behinderten rund 40 Millionen Euro an Mehrkosten dazu. Unterm Strich bleiben daher geschätze Mehrausgaben von 17 Millionen Euro.

© WFA/Sozialministerium

Eine Schätzung deswegen, weil die Bundespolitik nur einen groben Rahmen vorgeben kann, in dem sich die Länder bei der Ausgestaltung der neuen Sozialhilfe bewegen dürfen. (Dass sie nicht in die Detailplanung einbezogen wurden, ärgert vor allem die rot regierten Länder.) Daher betont die Regierung gegenüber der Kleinen Zeitung, dass es auf die Ausführungsgesetze der Bundesländer ankommen werde, wie hoch die Kosten der neuen Sozialhilfe ausfallen werden. Die Länder haben nach dem Beschluss im Parlamen vorraussichtlich bis Dezember Zeit, ihre Regeln auszuarbeiten.

Klar sei aber, dass es bei der Reform der Mindestsicherung nicht darum gehe, Geld zu sparen, heißt es aus der türkis-blauen Koalition. Vielmehr sei das Ziel, die Treffsicherheit der Sozialleistung zu erhöhen - und Anreize zu setzen, Menschen wieder ins Erwerbsleben zurückzubringen.