Die Regierung nahm innerhalb ihrer eigenen Reihen eine Klärung zum Thema Sicherungshaft vor. Nun wird mit der Opposition verhandelt. Für die Gesetzesänderung bedarf es einer Verfassungsänderung.

Die Eckpunkte des Vorhabens: Die Sicherungshaft soll maximal sechs Monate betragen, zum ersten Mal nach 14 Tagen und dann monatlich soll amtswegig durch das Gericht überprüft werden, ob die Haftgründe noch gegeben sind und ob begleitende Maßnahmen stattfinden. Damit gemeint sind vor allem Maßnahmen zur Deradikalisierung von Gefährdern.

"Hinreichende und gegenwärtige Gefahr"

Damit eine solche Sicherungshaft überhaupt ausgesprochen werden darf, muss ein Richter  des Bundesverwaltungsgerichts feststellen, ob eine hinreichende und gegenwärtige Gefahr von der betreffenden Person ausgeht. Dies ist  innerhalb von 48 Stunden zu überprüfen und bescheidmäßig festzustellen, so Justizminister Josef Moser.

Es müsse klare Haftgründe geben, jede Form von Willkür sei auszuschließen. Die Maßnahme müsse verhältnismäßig sein, und es müsse in jedem Fall eine Einzelfallprüfung stattfinden.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) betonte, es handle sich um eine Verwaltungsmaßnahme, nicht um eine Strafhaft, die Anhaltung erfolge auch in einem Polizeianhaltezentrum, und nicht in einer Einrichtung der Justiz. 15 andere europäische Länder hätten solche Maßnahmen bereits verwirklicht. SPÖ und Neos hätten auf europäischer Ebene solches mitbeschlossen, man erwarte daher auch Zustimmung in Österreich.

Die Forderungen der Opposition, auch österreichische Gefährder einzuschließen, wies die Regierung zurück. Diese entspringe einem "naiven Interpretation des Gleichheitsgrundsatzes".

Einzelfallprüfung

Moser betonte, man habe Bestimmungen aus unterschiedlichsten Maßnahmen und Gesetzen miteinander kombiniert, um die Eckpunkte für die neue Sicherungshaft festzuzurren: Sicherheitspolizeigesetz, Unterbringungsgesetz, Aufnahmerichtlinie, U-Haft, Schubhaft, Menschenrechtskonvention und Europarecht.

Kanzler Sebastian Kurz und Vize Heinz-Christian Strache betonten, es reiche nicht, dass jemand in der Vergangenheit eine Straftat begangen habe, sondern es müsse auch eine konkrete Ausführungsgefahr gegeben sein. Die Einzelfallprüfung berücksichtige die Vorgeschichte und Straftaten, aber auch die Frage ob ein Einreiseverbot vorliegt, ob es aggressives Verhalten und Drohungen gab, etc. "Es ist ein Zusammenspiel von Polizei, zuständiger Behörde und Richtern."

Schutz für Rückkehrer gestrichen

Schon in der Früh wurde hingegen  bekannt, dass der konsularische Schutz für IS-Rückkehrer gestrichen wird, womit deren Rückführung erschwert wird. Innenminister Herbert Kickl betonte: "Wir wollen diese Menschen nicht zurücknehmen."