Nach SP-Fraktionsführer Jan Krainer hat auch SPÖ-Chef Christian Kern wegen der BVT-Affäre den Rücktritt von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gefordert. "Das, was der Innenminister und seine Truppe hier tun, ist deshalb so ungeheuerlich, weil er schützt nicht die Ermittler, er schützt die Rechtsextremen. Er schützt nicht die Polizisten, er schützt die Straftäter", so Kern in einem Video-Statement.

"Der Innenminister ist absolut rücktrittsreif. Er hat nicht nur diesen ganzen Vorgang zu verantworten, er ist nicht nur ein Sicherheitsrisiko für die Republik, sondern er hat auch ganz bewusst im Parlament die Unwahrheit gesagt, über seine persönliche Involvierung in alle diese Vorgänge", sagte Kern in dem am Dienstag auf Facebook veröffentlichten Statement.

Der SPÖ-Vorsitzende bezog sich auf die in der Wochenzeitung "Falter" neu publizierten interne E-Mails bzw. Briefe vom Mitarbeitern aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), wonach hochsensible Daten bei der Hausdurchsuchung Ende Februar mitgenommen sein worden sollen - und sich einzelne Mitarbeiter gemobbt fühlen sollen. So hat etwa laut "Falter" die Abteilungsleiterin im Referat für Rechtsextremismus an die Staatsanwaltschaft geschrieben, ihr werde "seitens des Dienstgebers signalisiert, dass man mir etwas anhängen möchte (eventuell auch nur disziplinär), als gelinderes Mittel mir konkret die Pension nahelegt".

Sicherheitsapparat wird unterwandert

"Die Affäre hat sich mit heutigem Tage beschleunigt, das, was da jetzt ans Tageslicht kommt, ist wirklich ganz besonders besorgniserregend", meinte Kern dazu. "Was wir sehen, ist ein Anschlag auf die Sicherheit Österreichs, was wir hier erleben, ist ein Anschlag auf die Rechtsstaatlichkeit. Ein von der FPÖ dirigiertes rechtsrechtes Netzwerk unterwandert unseren Sicherheitsapparat."

"Wir haben erlebt, dass die Daten von verdeckten Ermittlern mitgenommen worden sind, die mittlerweile über den Gerichtsakt bei den Medien gelandet sind. Ein völlig unvorstellbarer Vorgang", so Kern. Vom Innenminister wolle er nun wissen, wie die Sicherheit dieser Ermittler zu schützen gedenke. Außerdem frage er sich, wie der Dienst überhaupt noch funktionieren soll, wenn auch Daten ausländischer Geheimdienster bei der Razzia mitgenommen worden sind. Wenn Österreich aufgrund dessen auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten nicht mehr zurückgreifen kann, "dann wird die Sicherheit Österreichs darunter leiden". Innenminister Kickl "und seine engsten Mitarbeiter" würden daher "ein Sicherheitsrisiko für die Republik Österreich" darstellen, folgerte Kern.

"Besonders bedrückend" sei es, wenn man von internen E-Mails von BVT-Mitarbeitern, die gegen Rechtsextremismus ermittelt haben liest, die "massiv bedroht" werden, so der Ex-Kanzler. "Und jetzt gibt es die Rache der FPÖ und man geht gegen diese Menschen vor", so Kern. Kickl schütze damit nicht die Ermittler, sondern die Rechtsextremen, so Kern.

Innenressort: Keine geschwärzten Akten übermittelt

Das Innenministerium hat den Vorwurf der SPÖ, das Ressort sei bei der Lieferung von Akten für den BVT-U-Ausschuss säumig und habe geschwärzte Akten übermittelt, als falsch zurückgewiesen. "Derartige Aussagen sind falsch", hieß es am Dienstagnachmittag in einer Aussendung des Ressorts.

Auch gegen den Vorwurf der Verzögerung wehrt sich das Innenministerium in der Stellungnahme: "Behauptungen, das BMI würde Akten nicht fristgerecht übermitteln, sind ebenfalls falsch." Das Ministerium verweist auf die Frist, diese würde nicht bei vier, sondern acht Wochen liegen - und erst am 19. Juni 2018 enden.

Grund dafür sei die Komplexität der geforderten Unterlagen: "Akten sind notwendigerweise hinsichtlich Quelle im Sinne des Art. 52a Abs 2 B-VG eingehend zu prüfen und die erforderlichen Klassifizierungen zu verifizieren. Des Weiteren ist eine Vielzahl von Organisationseinheiten zu befassen, zum Teil sämtliche Bediensteter bestimmter Organisationseinheiten sogar persönlich. Das Bundesministerium für Inneres hat daher die 8-wöchige Vorlagefrist in Anspruch genommen, dies dem Parlament fristgerecht kundgetan und ausreichend begründet", heißt es in der Aussendung.