Am kommenden Donnerstag, dem 5. April, behandeln der Innen- und Justizausschuss das umstrittene Sicherheitspaket. Kritiker sehen in diesem Maßnahmenkatalog ein "Überwachungspaket, das die Grund- und Freiheitsrechte aller Menschen in diesem Land massiv einschränkt". Die Regierung sieht es anders: Angestrebt werde eine Balance zwischen Grund- und Freiheitsrechten sowie "technischen und legistischen Erfordernissen zur Bekämpfung bestimmter aktueller Phänomene von Kriminalität".

Zunächst war für Donnerstag ein öffentliches Hearing angesetzt. ÖVP und FPÖ wollten die Öffentlichkeit jedoch ausschließen, um "sachlich diskutieren" zu können. Dies rief die Opposition auf den Plan, die sich weigerte, einer "Geheimberatung" über dieses für die Öffentlichkeit relevante Thema zuzustimmen. Daraufhin wurde das Hearing komplett gestrichen. Die Opposition organisiert nun am Donnerstag ein "außerparlamentarisches Hearing" mit Experten, die geballte Kritik vortragen werden.

Es ist davon auszugehen, dass die Materie noch im April mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP beschlossen wird. Vor der Wahl hatte die SPÖ gegen so ein Paket gestimmt. Seitdem wurde beim Rechtsschutz nachgebessert, im Kern ist das Paket aber noch dasselbe.

Der umfangreiche Begutachtungsprozess ist abgeschlossen. Mehr als 9.000 Stellungnahmen wurden abgegeben. Auch die Rechtsanwaltskammer und der Verfassungsdienst des Justizministeriums hatten Bedenken geltend gemacht. Für die Rechtsanwaltskammer reiht sich Österreich mit den neuen Bestimmungen in die Liste jener Länder ein, "die - wie Ungarn oder Polen - Angst vor ihren eigenen Bürgern haben". Innenminister Herbert Kickl hingegen verteidigt das Paket: Die monatelangen Diskussionen, die bereits vorgenommenen Entschärfungen, die enthaltenen Rechtsschutzmaßnahmen sowie die nunmehrige Ausschussbegutachtung zeige das Bemühen der Regierung, ein gerechtes Maß zu finden.

Die Eckpunkte:

  • Die Behörden sollen Zugriff auf die Video- und Tonüberwachung aller öffentlichen und halböffentlichen Einrichtungen bekommen (Verkehrskameras, Verkehrsbetriebe, Flughäfen, Bahnhöfe, Einkaufszentren, etc.). Für die Aufnahmen soll eine vierwöchige Speicherpflicht gelten.
  • Die Speicherfrist von Daten der Sicherheitsbehörden soll von drei auf fünf Jahre ausgeweitet werden, ohne Angabe von Gründen und nicht nur auf Bereiche der organisierten Kriminalität beschränkt.
  • Auch Daten der Section Control sollen den Sicherheitsbehörden künftig übermittelt und zwei Wochen lang gespeichert werden.
  • Die Vorratsdatenspeicherung feiert als "Quick-Freeze" einen Neustart: Es geht um die Speicherung von Telekommunikationsdaten für zwölf Monate bei nicht näher definierten Verdachtsfällen und ohne gerichtliche Bewilligung.
  • Registrierung der Prepaid-Karten für Handys.
  • Einführung des "Bundestrojaners", einer Schadsoftware, mit der nicht nur WhatsApp- und Skype-Kommunikation überwacht werden können, sondern mittels derer auch der gesamte Datenbestand eines Computers oder Smartphones ausgelesen werden kann.