Die Bundesländer signalisieren Gesprächsbereitschaft für ein bundesweit einheitliches Jugendschutzgesetz. Ausgehend vom Vorschlag von Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) für eine Verschärfung des Rauchverbots für Jugendliche und eine Anhebung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre zeigen sich die zuständigen Länder einer bundesweiten Regelung gegenüber aufgeschlossen.

Ein einheitliches Jugendschutzgesetz würde nicht nur Rauchverbote sondern auch andere Bereiche wie Ausgehzeiten oder Alkoholverbote bei Jugendlichen betreffen, die in den Ländern derzeit teils unterschiedlich geregelt werden. In Wien würde man ein einheitliches Jugendschutzgesetz jedenfalls begrüßen: "Wien ist immer ein Befürworter einer einheitlichen Regelung gewesen", hieß es am Mittwoch aus dem Büro von Jugendstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ). Wien, Niederösterreich und das Burgenland haben ihre Jugendschutzbestimmungen bereits vor Jahren harmonisiert. "Wir sind der Meinung, dass eine einheitliche Regelung aller Länder ein sinnvolles Ziel ist", sagte eine Sprecherin von Frauenberger. Wie diese im Detail ausschauen könnte, müsse man besprechen. Sollte es einen Vorstoß in Richtung einer Vereinheitlichung geben, sei Wien auf jeden Fall gesprächsbereit.

Steiermark will einheitliche Regeln

Auch der steirische Landeshauptmann-Stellvertreter Michael Schickhofer (SPÖ) spricht sich für eine einheitliche Regelung des Jugendschutzgesetzes in Österreich aus. "Der Nationalrat soll beschließen, dass diese Kompetenz auf den Bund übertragen wird. Kein Mensch versteht es, warum etwa die Ausgehzeiten im Burgenland anders sind als in der Steiermark", sagte Schickhofer. Auch sei es unverständlich, dass etwa ein Rauchverbot in Wien anders geregelt werde als in Vorarlberg oder der Steiermark. Für einen Beschluss auf Bundesebene brauche man auch die Zustimmung von Grünen und FPÖ, sagte der für Jugendfragen zuständige Schickhofer.

Schon vor knapp vier Jahren gab es einen Vorstoß einiger Länder für eine bundeseinheitliche Regelung, der am Ende doch wieder gescheitert war. Schickhofer sei damals gegen eine Vereinheitlichung gewesen, weil nicht alle Bundesländer an Bord gewesen wären und es auch nur um einige Aspekte gegangen sei. Das Gesetz sei aber für ganz Österreich notwendig, so der Landeshauptmann-Stellvertreter.

"Niederösterreich verschließt sich einer Diskussion um eine Harmonisierung der Jugendschutzgesetze nicht", teilte der Sprecher von Landesrat Karl Wilfing (ÖVP) auf Anfrage mit. Er verwies darauf, dass in der Ostregion (Wien, Niederösterreich und Burgenland) bereits ein harmonisiertes Jugendschutzgesetz gelte.

"Je einheitlicher, desto besser"

"Je einheitlicher der Jugendschutz ist, desto besser", sagte die im Burgenland für diesen Bereich zuständige Landesrätin Astrid Eisenkopf (SPÖ). Das Burgenland habe in der Ostregion mit Wien und Niederösterreich bereits einen einheitlichen Jugendschutz, erklärte auch Eisenkopf und verwies auf Bestrebungen in der Vergangenheit, auch mit der Steiermark eine gemeinsame Linie zu finden: "Das hat dann leider nicht so funktioniert." Wie so oft gebe es auch bei dem Thema unterschiedliche Interessen. "Ich hoffe, wir werden es einmal unter einen Hut bekommen", meinte die Landesrätin. Sie denke, dass man im März bei der Konferenz der Jugendschutzreferenten wieder "einen Schritt näher an der Lösung" sein werde.

"Längst überfällig"

Die oberösterreichische Jugendschutzreferentin, Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ), hält eine bundeseinheitliche Regelung im Jugendschutz ebenfalls für "längst überfällig". Es sei nicht einzusehen, dass es bei den Bestimmungen zu Alkoholkonsum, Nikotin und Ausgehzeiten in neun Bundesländern neun unterschiedliche Regelungen gibt. "Das versteht niemand." Einem Rauchverbot für Jugendliche unter 18 Jahren steht Gerstorfer positiv gegenüber und betont, dass Oberösterreich mit einem Verbot von E-Shishas und E-Zigaretten unter 16 bereits eine Vorreiterrolle eingenommen habe.

"Wir sind diskussionsbereit und für eine einheitliche Regelung offen", hieß es auch aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Martina Berthold (Grüne) in Salzburg. Eine bundesweit gemeinsame Lösung sei sicherlich wünschenswert. "Nehmen wir etwa einen Schüler, der in Oberösterreich wohnt und in Salzburg zur Schule geht. Warum soll er hier mit 16 rauchen dürfen und dort nicht?" Die konkrete Position des Landes müsse allerdings noch in der Landesregierung besprochen werden, eine Diskussion sei hier noch nicht erfolgt. Berthold und Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) sind momentan auf Urlaub.

Auch in Tirol zeigt man sich hinsichtlich eines bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetzes aufgeschlossen. "Wir sind gesprächsbereit, wenn wir die hohen Standards im Tiroler Jugendschutzgesetz behalten können", sagte die für den Jugendschutz zuständige Landesrätin Beate Palfrader (ÖVP). Diese "hohen Standards" würden etwa die gesetzliche Verankerung des Jugendbeirats oder das strikte Verbot für Alkopops und härtere alkoholische Getränke für Jugendliche unter 18 Jahren darstellen. Ein "erster wichtiger, positiver Schritt" hin zu einer Vereinheitlichung wäre jedenfalls das von Karmasin aufs Tapet gebrachte einheitliche Rauchverbot für Jugendliche unter 18. Bei der Konferenz der Jugendreferenten werde sie den Vorstoß der Ministerin jedenfalls zur Diskussion bringen, kündigte Palfrader an. Tirol hat im ersten Halbjahr den Vorsitz der Landeshauptleute-Konferenz inne.

Vereinheitlichung oder ein Gesetz?

"Eine Vereinheitlichung ist sicher notwendig, gewisse Standards sollen vom Bund vorgegeben werden, damit nicht neun komplett unterschiedliche Gesetze entstehen", sagte eine Sprecherin der Kärntner Jugendschutzreferentin Beate Prettner (SPÖ). Ob das im Rahmen eines bundesweit einheitlichen Gesetzes passieren soll, darauf wollte man sich noch nicht festlegen: "Diese Frage wird sicher ein Thema bei der nächsten Konferenz der Kinder- und Jugendschutzreferenten."

2013 war man einer Harmonisierung des Jugendschutzes schon sehr nahe. Sieben Bundesländer - ohne Tirol und Vorarlberg - hatten sich damals in einem Memorandum auf Kernpunkte geeinigt. Konkret sollten etwa die Ausgehzeiten vereinheitlicht werden, und zwar bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in der Zeit von 5.00 bis 23.00 Uhr, vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von 5.00 bis 1.00 Uhr und ab dem vollendeten 16. Lebensjahr unbegrenzt. Steiermark und Oberösterreicher scherten schließlich auf den letzten Metern aus.