Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) will das im Strafrecht verankerte Verbot der Beihilfe zum Selbstmord nicht angreifen. "Ich bin davon überzeugt, dass es ein Fehler wäre, hier Lockerungen vorzunehmen", sagte er am Freitagabend in der "Zeit im Bild 2" zur jüngsten Empfehlung der Bioethikkommission in Sachen Sterbehilfe. Die Bioethikkommission, ein wissenschaftliches beratungsgremium des Bundeskanzlers, hat sich dieser Tage Woche für eine Lockerung des Verbots ausgesprochen.

Druck auf Patienten zu groß

In extremen Fällen gebe es allerdings laut Brandtstter schon jetzt die Möglichkeit, im Strafverfahren einen "entschuldigenden Notstand" zu berücksichtigen. Er verwies auf die Gefahr, die eine Lockerung des Sterbehilfeverbots berge: "Dass natürlich der psychologische Druck auf pflegebedürftige Person sehr stark wird. Das ist etwas, an das will man gar nicht denken." Statistiken aus Ländern wie den Niederlanden, in denen Sterbehilfe legal ist, sprächen hier eine klare Sprache.

Mitterlehner ist "sehr skeptisch"

ÖVP-Chef und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner ist ebenfalls  "eher skeptisch" bezüglich einer Lockerung des Sterbehilfeverbots. Das sagte er am Samstag im Ö1-"Journal zu Gast". "Wir wollen nicht Liberalisierung um jeden Preis", will er seiner Partei, aus der ablehnende Bewertungen der entsprechenden Empfehlung der Bioethikkommission gekommen waren, hier auch keine offensive Linie vorgeben.