Nach nur acht Wochen Haft ist Ex-Innenminister Ernst Strasser nun Freigänger. Er darf bei einer Wiener Beratungsfirma arbeiten und muss nur zum Schlafen in seine Zweimannzelle in Wien-Simmering zurückkehren, schreibt die "Kronen Zeitung".

Auch auswärts schlafen möglich

Die Justiz sieht darin laut dem Bericht kein Problem, auch "Promi-Bonus" habe es keinen gegeben. Wer nicht zu über drei Jahren Haft verurteilt ist, kann schon am ersten Tag seiner Haft Antrag auf Freigang stellen. Strassers Anwalt Thomas Kralik hat schon vor Wochen bestätigt, dass sein Mandant ab 2015 in den gelockerten Vollzug wechseln könnte. Zusätzlich zu seinen Ausgängen am Tag kann Strasser sechs Mal pro Quartal Ausgänge über Nacht beantragen. Werden diese genehmigt, darf der Ex-Innenminister auch in seinen eigenen vier Wänden nächtigen.

Einflussnahme auf die EU-Gesetzwerdung

Strasser war Mitte Oktober vom Obersten Gerichtshof (OGH) in der sogenannten Lobbyisten-Affäre endgültig der Bestechlichkeit für schuldig befunden worden. Für die Höchstrichter war es erwiesen, dass er in seiner Funktion als Delegationsleiter der ÖVP im Europäischen Parlament zwei als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten für ein jährliches Honorar von 100.000 Euro die Einflussnahme auf die EU-Gesetzwerdung angeboten hatte. Dem OGH erschienen dafür drei Jahre unbedingt angemessen. Das Erstgericht hatte sogar dreieinhalb Jahre ausgesprochen, wogegen Verteidiger Kralik Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt hatte.