Das Alter für die Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen in Österreich soll von 14 auf zwölf Jahre „nur bei schweren Gewaltdelikten“ gesenkt werden. Das hat Innenminister Gerhard Karner am Freitag in einer Pressekonferenz mit Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) verkündet.

Vor dem Hintergrund eines Missbrauchsfalls um eine Zwölfjährige, die über Monate von 18 teils strafunmündigen Burschen missbraucht wurde, wurde ein Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Jugendkriminalität vorgelegt. Dieser „grausame Fall“ habe gezeigt, „dass wir im System etwas ändern müssen“, betonte Karner. Es gehe nicht darum, „Kinder ins Gefängnis zu bekommen“, hielt Edtstadler fest, aber es seien durchsetzbare Konsequenzen im Fall schwerer Straftaten nötig.

Eltern sollen stärker zur Verantwortung gezogen werden

Insgesamt drei geplante Maßnahmen wurden vorgestellt. Neben der Absenkung der Strafmündigkeit sollen im Rahmen einer neu einzuführenden „polizeilichen Regelbelehrung“ auch Eltern „deutlich stärker zur Verantwortung gezogen werden“, wie der Innenminister ausführte: Kinder und Jugendliche werden nach bestimmten Straftaten verpflichtend und in Begleitung der Eltern von der Polizei vorgeladen. „Das gibt es so noch nicht“, sagte Karner. Ziel sei die Aufklärung über Folgen und Konsequenzen der Tat. Die Teilnahme sei verpflichtend vorgesehen und Verstöße sollen mit Sanktionen belegt werden können, etwa „Geldstrafen für Eltern, die nicht teilnehmen“.

Weiters sollen sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen etwa bei schwerwiegenden Gewaltdelikten und für „minderjährige Mehrfachtäter“ eingeführt werden. Hier gehe es um besonders schwere Taten wie Vergewaltigung oder bewaffneten Raub und „Intensivtäter“, so Karner.

Die interministerielle Arbeitsgruppe habe ihre ersten Empfehlungen mit dem Ziel erarbeitet, „Kinder zu schützen, Jugendliche zu erziehen und Gewalttäter zu bestrafen“, sagte der Innenminister. „Es gibt keine Einzelmaßnahme, die alles verändert“, betonte er. Vielmehr seien viele Dinge nötig, und es könne nicht nur um Freiwilligkeit und unterstützende Angebote gehen, sondern auch um durchsetzbare Konsequenzen und Sanktionen.