Ab 2026 soll es an den öffentlichen Unis eine Psychotherapieausbildung geben, 500 Master-Studienplätze pro Jahr sind im Entwurf der Psychotherapiegesetz-Novelle der Regierung vorgesehen. Nach Protesten der Fachhochschulen (FH) sollen nun neben öffentlichen und privaten Unis auch die FHs die Möglichkeit bekommen, Psychotherapie-Masterstudien anzubieten. Ein entsprechender Abänderungsantrag wird am Donnerstag im Gesundheitsausschuss des Parlaments behandelt.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hatte sich ursprünglich gegen einen Psychotherapie-Master an den FHs ausgesprochen. Sein Argument: Bei einer Aufteilung der 500 Master-Studienplätze auf Unis und Fachhochschulen würde das Angebot zu kleinteilig. Dabei bleibt man in seinem Ressort auch weiterhin. Die Fachhochschulen sollen aber den Psychotherapie-Master anbieten können, wenn sie dafür „eigene Mittel aufbringen“, bestätigt man im Ministerium einen Bericht der „Vorarlberger Nachrichten“ vom Donnerstag. So könnten die FHs „einen wesentlichen Beitrag leisten, um ein flächendeckendes Studienangebot in Zukunft sicherzustellen“.

Mit der Reform, die noch vor dem Sommer beschlossen werden soll, will die Regierung die derzeit bis zu 50.000 Euro teure Psychotherapieausbildung leichter zugänglich machen. Außerdem sollen dadurch dringend benötigte zusätzliche Therapieplätze geschaffen werden.

Arbeiten unter Supervision

Anstelle des zweijährigen Propädeutikums und - je nach Fachrichtung - drei-bis sechsjährigen Fachspezifikums soll man nach einem fachlich passenden Bachelorstudium ein zweijähriges Masterstudium für Psychotherapie an den Unis bzw. nunmehr auch FHs abschließen. Dritter Ausbildungsteil ist eine postgraduelle psychotherapeutische Fachausbildung bei Psychotherapeutischen Fachgesellschaften, während der man schon unter Supervision therapeutisch arbeiten kann.

Schon nach der Begutachtung des Gesetzesentwurf hat das Ministerium seinen Entwurf adaptiert und den direkten Einstieg in den Master für mehr Professionen geöffnet: Neben Studien wie Psychologie und Medizin soll dieser nun auch nach einem Abschluss in Sozialer Arbeit, Medizinisch-Technischen Diensten und Diplomierter Gesundheits- und Krankenpflege möglich sein. Außerdem sollen in der dritten Ausbildungsphase, der methodenspezifischen Fachausbildung, Praktika auch an Institutionen wie Kliniken oder Reha-Einrichtungen verpflichtend sein, damit die Therapeutinnen und Therapeuten in der Ausbildung auch zahlreiche unterschiedliche psychiatrische Krankheitsbilder sehen.