Mit Sorge verfolgt die Armutskonferenz die von Finanzminister Schelling geforderten Kürzungsvorschläge im sozialen Netz für die Einkommensschwächsten im Land.

"Wenn diese umgesetzt werden, drohen auch in Österreich verstärkt Entwicklungen wie sie in Deutschland im Zuge der Hartz-IV-Maßnahmen zu beobachten waren", analysiert die Armutskonferenz, das Netzwerk von über 40 Initiativen aus sozialen Organisationen, Selbsthilfeinitiativen, Wissenschaft, Bildungseinrichtungen und Armutsbetroffenen. Die in der Armutskonferenz zusammengeschlossenen sozialen Organisationen beraten, unterstützen und begleiten über 500.000 Menschen im Jahr.

In Österreich bezieht laut Armutskonferenz übrigens nur ein Prozent der Bevölkerung Mindestsicherung.

Wer hat Anspruch auf die Mindestsicherung?

Bevor man die Mindestsicherung bekommt, muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden, bis nur mehr 4.139,13 € (2015) übrig sind. Ausnahmen sind die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung und die Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen - außer das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.

Anspruch haben Personen, die

hilfsbedürftig sind, d.h. deren Haushaltseinkommen unter den Mindeststandards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung liegen
ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren dauernden Aufenthalt in Österreich haben
deren jeweiliger Bedarf nicht durch eigene Mittel gedeckt werden kann
und bei denen Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft besteht.

Ausnahmen: Wr nicht arbeitsbereit sein muss

Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben
Menschen mit Betreuungspflichten für Kinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern keine geeignete Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist
Personen, die Betreuungsleistung gegenüber Angehörigen haben, die ein Pflegegeld mindestens der Stufe 3 beziehen
Personen, die Sterbebegleitung oder Begleitung von schwerstkranken Kindern leisten
Personen, die in einer bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnenen und zielstrebig verfolgten Erwerbs- oder Schulausbildung stehen (ein Studium zählt hier nicht dazu)

So viel Geld gibt es

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung besteht aus 2 Teilen: 620,87 € Grundbetrag und 206,96 € Wohnkostenanteil/Monat. Zusammen sind das 827,83 €
Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den
1,5-fachen Betrag: 1.241,74 €
Für Kinder gibt es jeweils 149,01 €, in manchen Bundesländern gibt es eine Anpassung dieser Leistung ab dem 4. Kind.
Je nach Bundesland können höhere Beiträge sowie Ergänzungsleistungen ausgezahlt werden, z.B. wenn die tatsächlichen Wohnkosten höher sind.
Einkommen, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen u. ä. werden jeweils angerechnet und reduzieren den Anspruch.

Mindestsicherung & Krankenversicherung

Personen, die Mindestsicherung beziehen, sind krankenversichert. Sie bekommen eine E-Card und sind rezeptgebührenbefreit.

Mindestsicherung trotz Arbeitslosengeld/Notstandshilfe

Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe niedriger ist als die Mindeststandards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und kein relevantes Vermögen vorhanden ist, kann eine ergänzende Mindestsicherungsleistung bezogen werden.

(Die Daten sind dem Portal der Arbeiterkammern entnommen)