David Knes:
15. April 1944. Peter S. ist erst 17 Jahre alt, als er einer Bekannten seiner Mutter auflauert und wegen ein bisschen Geld brutal ermordet. Wenige Monate später wird der Jugendliche enthauptet. Er ist einer der jüngsten Menschen, die in Österreich aufgrund eines Gerichtsurteils hingerichtet wurden. Und damit herzlich willkommen bei Delikt, dem Kriminalpodcast der Kleinen Zeitung mit Fällen aus der Steiermark und aus Kärnten. Heute wieder einmal aus Kärnten. Ich sitze gerade hier in der Klagenfurter Redaktion in einem kleinen Büro, wo wir unser Podcast-Equipment immer aufbauen. Und mir gegenüber sitzt wieder Claudia Bär-Odebrecht. Danke, dass du dir die Zeit genommen hast und herzlich willkommen.
Claudia Beer-Odebrecht:
Hallo David.
David Knes:
Die aufmerksamen Hörerinnen und Hörer von Delikt, die wissen, dass wir im Mai einen Podcast gehabt haben. Ich glaube, das war am 27. Mai erschienen mit dem Titel "Die Wilderer vom Hochobir und das Geständnis am Sterbebett". Ganz kurz, worum es gegangen ist. Es war im Prinzip ein Wilderer-Drama von vor über 100 Jahren eben in der Hochobir-Gegend. Und da gab es zwei Knechte, die dem Bauern, ihrem Chef irgendwie dabei geholfen haben zu wildern, was damals üblich war. Darüber haben wir auch gesprochen. Aber die Jagdaufseher waren damit natürlich nicht einverstanden und da hat es eine gewisse Feindschaft gegeben. Im Zuge dessen ist dann ein Jagdaufseher ermordet worden. Dessen Name war Peter S. und du hast im Podcast erwähnt, beziehungsweise die Frage ans Publikum gerichtet, dass es ein Gedenkkreuz gibt für diesen Jagdaufseher Peter S., aber man nicht genau weiß, wo sich das befindet und ob denn jemand aus der Hörerschaft einen Hinweis darüber hat oder Informationen darüber hat. Und da hat es jetzt Neuigkeiten gegeben.
Claudia Beer-Odebrecht:
Ja, genau. Also in dem Zusammenhang habe ich ja euch, liebe Delikt-Hörerinnen und Hörer, gebeten um Hinweise über das sogenannte Peter-Kreuz. Und es ist dann tatsächlich, hat sich ein Hörer gemeldet und hat mir ein Foto vom Kreuz geschickt und auch den Standort des Kreuzes. Und ich habe dann den Kontakt zwischen ihm und der Familie, die sich an mich gewandt hat, dann hergestellt und ja, ein kleiner Hinweis, aber mit großer Bedeutung.
David Knes:
Ja, also die Nachfahren von Peter S. können das jetzt besuchen.
Claudia Beer-Odebrecht:
Genau.
David Knes:
Ja, im Gedenken. Kommen wir zum heutigen Fall. Es ist wieder ein älterer Fall, den du für deine Serie Tatort Kärnten beleuchtet hast. Und er führt uns in die letzten Kriegsjahre, in die Nazi-Zeit. Er spielt sich ab in der Steiermark beziehungsweise in Kärnten. Es geht um einen brutalen Mord, den ein 17-Jähriger, ein damals erst 17-Jähriger, begangen hat und ich habe es eingangs schon erwähnt, er wird dann später dafür hingerichtet werden und wir werden heute nicht nur über diese Tat sprechen und wie es dazu gekommen ist und wie er dann auch als Täter ermittelt wurde, sondern auch über die NS-Justiz und deren Umgang mit einem jugendlichen Straftäter. Dazu kommen wir dann noch, das werden wir dann vielleicht noch ein wenig genauer diskutieren. Bevor wir jetzt über Peter S., er ist unser Protagonist, der hat nur zufällig den gleichen Namen wie der Jagdaufseher vorher, fällt mir gerade auf, woher wissen wir heute so genau, was damals passiert ist?
Claudia Beer-Odebrecht:
Die wichtigste Quelle für diesen Fall ist der historische Strafakt des Landesgerichtes Klagenfurt. Heute ist er im Kärntner Landesarchiv aufbewahrt. Auf den Fall aufmerksam gemacht hat mich wieder Herr Udo Kampel vom Landesarchiv. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken. Der historische Strafakt enthält unter anderem Vernehmungsprotokolle, die Anklageschrift, Tatortfotos und sogar das Protokoll der Hinrichtung. Dadurch lässt sich nicht nur nachvollziehen, was damals geschehen ist, sondern die Unterlagen zeigen auch sehr eindrücklich, wie Polizei, Gutachter, Staatsanwaltschaft und Gericht den Jugendlichen gesehen und auch dann beurteilt haben. Bevor wir in den Fall einsteigen, sind mir noch zwei Hinweise wichtig. Zum einen die Namen von beiden, also vom Opfer und vom Täter, wurden geändert. Und noch etwas ist für die historische Einordnung des Falles ganz entscheidend. Wenn wir Peter S. als einen der jüngsten Menschen bezeichnen, der jemals in Österreich hingerichtet wurde, dann meinen wir damit einen Jugendlichen, der vor Gericht gestellt, zum Tode verurteilt und anschließend hingerichtet wurde. Das heißt ausdrücklich nicht, dass Peter das jüngste Opfer staatlichen Tötens während der NS-Zeit war. Das NS-Regime ermordete auch Kinder und Jugendliche ohne Anklage, ohne Gericht, ohne Urteil. Das Besondere an Peters Fall liegt ganz woanders. Er hat ein schweres Gewaltverbrechen begangen und kam dafür vor Gericht. Und obwohl er erst 17 Jahre alt war, behandelte ihn die NS-Justiz letztlich wie einen Erwachsenen. Und genau das machte es möglich, gegen ihn überhaupt die Todesstrafe zu verhängen.
David Knes:
Das ist ein wichtiger Hinweis. Danke dafür. Das muss man auf alle Fälle unterscheiden. Aber kommen wir jetzt zu Peter S. Was weiß man dann über sein Leben?
Claudia Beer-Odebrecht:
Peter wurde in Leoben geboren, aufgewachsen ist er hauptsächlich bei seiner Mutter und bei seiner Großmutter in Oberkärnten. Seine Mutter arbeitete als Landarbeiterin und Peter machte schon als Kind große Probleme. Laut den Akten soll er bereits im Alter von acht Jahren gestohlen haben, die Schule geschwänzt oder andere Leute bedroht haben. Man hat ihn dann in eine Erziehungsanstalt nach Klagenfurt geschickt und auch dort berichten die Unterlagen, war immer wieder von seiner Unehrlichkeit und Unaufrichtigkeit die Rede. Die Schule hat er dann mit mittelmäßigem Erfolg abgeschlossen und danach kam er zu Pflegeeltern nach Ebenthal und begann eine Tischlerlehre. Und schon nach wenigen Monaten verlor er seine Lehrstelle, der Grund, er hatte Werkzeug gestohlen. Danach wechselte er immer wieder die Arbeitsstelle. Er war auch einmal als Landhelfer in der Steiermark und dort soll er aber dann sogar Tiere misshandelt haben. Zwischendurch kehrte er immer wieder zu seiner Mutter zurück und für sie war das aber eine sehr große Belastung. Sie musste Peter mit ihren Lebensmittelkarten mitversorgen und drängte ihn deshalb, sich eine Arbeit zu suchen. Als sie schließlich einmal drohte ihn bei der Gemeinde zu melden, soll Peter ihr gedroht haben, sie zu erschlagen. Seine Mutter sagte später aus, sie habe aus Angst auf die Meldung verzichtet. Und er hat seine Mutter immer wieder bestohlen. In den Akten findet man dann ein interessantes Detail. Er hat immer wieder das Geld gebraucht, um ziellos in der Gegend herumzufahren und hat auch sehr gerne Abenteuergeschichten gelesen, zum Beispiel über Buffalo Bill. Also das war seine Leidenschaft.
David Knes:
Das ist etwas, das mir vorkommt, wiederholt sich in vielen Fällen, die aus den 30ern und 40ern stammen, dass eben die Straftäter alle so Schundromane gelesen haben. Das ist mir schon öfters untergekommen, zuletzt auch im Fall der Brüder Petz, wo man einem der jugendlichen Täter oder der sehr jungen Täter das auch nachgesagt hat. Das ist jetzt mir nur eine Parallele, die mir gerade aufgefallen ist.
Claudia Beer-Odebrecht:
Und was dann in der Folge auch sehr bemerkenswert ist und mir in den Akten aufgefallen ist, seine Mutter hat ihn gegenüber der Gendarmerie immer als sehr verlogen, als grob und als arbeitsunwillig beschrieben und sie selbst hat ihm ein negatives Bild über ihren Sohn gezeichnet. Und sie hat auch ausgesagt, dass sie sich vor ihm fürchtet. Und dieses negative Bild zieht sich dann durch die Aussagen vieler anderer Menschen aus seinem Umfeld und er wird immer wieder mit Begriffen wie asozial, charakterlich abartig oder Schwerverbrecher beschrieben. Und an dieser Stelle ist es auch wichtig zu sagen, es ist die Sprache der damaligen Zeit und das ist die Sprache der nationalsozialistischen Justiz. Und diese Sprache hatte auch Folgen. Sie beschreibt Peter nicht nur, sondern macht aus ihm einen bestimmten Tätertyp. Und genau dieses Bild sollte später vor Gericht auch eine entscheidende Rolle spielen.
David Knes:
Bevor wir dazu kommen, kommen wir aber jetzt zur Tat beziehungsweise auch den Tagen davor, weil das ist ja keine plötzliche Tat gewesen, das war ja ein Plan, der in ihm anscheinend herangereift ist und angefangen hat das Ganze im April 1944. Wie gesagt, er war damals 17 Jahre alt und arbeitslos. Was ging damals in ihm vor und wie ging das weiter?
Claudia Beer-Odebrecht:
Peter überlegte wieder einmal, wie er zu Geld kommen könnte, ohne dafür arbeiten zu müssen und am 13. April besuchte die Erika S., das war eine 58-jährige Frau, seine Mutter. Die beiden Frauen waren entfernt miteinander verwandt und befreundet und die Erika arbeitete als Taglöhnerin in der Landwirtschaft. Sie galt als sparsam und arbeitsam. Sie war sicher nicht wohlhabend, aber trotzdem hatte sie offenbar etwas Geld zurückgelegt und genau das ist ihr dann zum Verhängnis geworden. Während des Besuchs kamen die beiden Frauen auf Geld und Ersparnisse zu sprechen. Peters Mutter erzählte von einem Gerücht, das damals im Ort die Runde gemacht hat, nämlich die Erika soll kein Geld mehr haben und müsse bereits ihre Kleidung verkaufen. Und die Erika war ganz empört, als sie das gehört hat und hat ihm widersprochen und hat dann gemeint, na, sie hat sehr wohl einiges zurückgelegt, also sie hat sehr wohl Ersparnisse.
David Knes:
Also die wollte diese Schmach nicht auf sich sitzen lassen.
Claudia Beer-Odebrecht:
Ja, der Peter hat dieses Gespräch belauscht und hat dann gehört, aha, die Frau hat also Geld im Haus. Er sagte später aus, dass er in diesem Moment bereits den Entschluss gefasst hat, sie zu töten und nach dem Geld zu suchen. Er rechnete mit mehreren hundert Reichsmark. Er wusste damals noch nicht, wann er diesen Plan umsetzen wird können, aber zwei Tage später hat sich dann ihm bereits eine gute Gelegenheit geboten. Seine Mutter ist ganz in der Früh aus dem Haus gegangen und am Abend zuvor hat Peter ihr erzählt, dass auch er früh aufbrechen werde. Er möchte zum Arbeitsamt fahren und sich endlich dort melden und die Mutter hat sich also sehr darüber gefreut, dass er jetzt dann doch endlich arbeiten möchte.
David Knes:
Ich habe gedacht, das ist jetzt der große Wandel. Das war zwei Tage nach diesem Besuch der Bekannten.
Claudia Beer-Odebrecht:
Tatsächlich hat er dann das Haus gegen vier Uhr früh verlassen. Er ist nicht zum Arbeitsamt gefahren, sondern sein Ziel war Erikas Haus. Er hat einen Schlüssel mitgenommen, mit dem er dann die Haustüre geöffnet hat. Er wollte sich im Hausflur verstecken und dort auf sie warten, bis sie aus ihrer Wohnung im ersten Stock herunterkam. Auf dem Weg zum Haus fand er einen zwei Meter langen Holzprügel, er nahm ihn mit und wollte ihn als Waffe benutzen. Dann gelangte er unbemerkt ins Haus und dort stellte er allerdings fest, dass die Decke im hinteren Teil des Flurs zu niedrig war, dass er mit diesem langen Prügel nicht richtig ausholen wird können. Also suchte er nach einer anderen Waffe und er fand im Haus dann einen rund zwei Kilogramm schweren Holzschlägel, mit dem in der Hand wartete er dann und nicht nur ein paar Minuten, sondern er wartete drei Stunden lang und gegen sieben Uhr früh kam Erika schließlich ins Erdgeschoss.
David Knes:
Und sie hat ihn aber gesehen, also sein Versteck war nicht gut genug, unter Anführungszeichen, ist aufgeflogen. Was ist dann passiert?
Claudia Beer-Odebrecht:
Genau, sie wollte die hintere Haustüre aufsperren und hat ihn dann mit diesem Holzschlägel in der Hand hinter dem Kasten bemerkt. Sie hat sich erschrocken und versuchte sofort zur Haustür zu fliehen. Er sprang auf sie und wollte sie zu Boden bringen. Sie wehrte sich und sie kratzte ihm im Gesicht und schrie. Und als sie dann versuchte, zur Haustüre zu gelangen, griff Peter mit dem Holzschlägel und schlug sie von hinten auf den Kopf. Sie sank dann zusammen und erst mit dem zweiten Schlag fiel sie dann zu Boden und weil sie dann noch lebte, schlug er weiter auf sie ein und die Schläge waren so heftig, dass der Holzschlägel dann sogar zerbrochen ist. Der Peter ging dann in den ersten Stock und suchte nach dem Geld und in einer offenen Schublade fand er dann tatsächlich etwas Geld, es waren 131 Reichsmark. Außerdem hat er Lebensmittelkarten, Handschuhe und eine Uhr mitgenommen und bevor er das Haus verließ, hat er dann noch den Mantel von der Erika angezogen und sich ihr Kopftuch umgebunden. Er hat später erklärt, dass er dadurch aus der Entfernung für Erika gehalten werden wollte. Dann hat er das Haus verlassen und ist in den Wald gegangen. Nach rund eineinhalb Stunden hat er dann Mantel und Kopftuch in einer Schlucht versteckt und ist dann über einen weiteren Umweg wieder nach Hause zurückgegangen, hat dann dort gemütlich gegessen und sich schlafen gelegt.
David Knes:
Diese Beute, die 131 Reichsmark und die anderen Gegenstände, so richtig wertvoll war das nicht. Ich glaube, du hast recherchiert oder nachgerechnet, dass ein paar hundert Euro wären, umgerechnet inflationsbereinigt und auch der Rest war jetzt keine besonders große Beute.
Claudia Beer-Odebrecht:
Genau, ja.
David Knes:
Was hat er dann gemacht, als er zu Hause war, beziehungsweise ist dann schon nach ihm gesucht worden, ist er bald unter Verdacht geraten, wie ging das weiter?
Claudia Beer-Odebrecht:
Die Verkleidung und dieser Umweg und das Verstecken von den Kleidungsstücken, das deutet darauf hin, dass er eben versucht hat, seine Spuren zu verwischen und auch die möglichen Beobachter in die Irre zu führen. Er hat dann später ausgesagt, er habe geglaubt, dass er alles so geschickt geplant hat, dass er sicher nie erwischt werden wird. Der Plan ist nicht aufgegangen und am nächsten Morgen ist die Erika tot aufgefunden worden und die Gendarmerie brauchte nicht lange, um auf Peter S. zu kommen.
David Knes:
Warum? Weil er im Ort einfach schon bekannt war als gewaltbereit?
Claudia Beer-Odebrecht:
Ein Beamter kannte ihn vom Kind an und er wusste auch, dass er derzeit bei der Mutter wohnte. Laut seiner Aussage hielt er Peter sofort für fähig, eine solche Tat zu begehen. Der Beamte suchte ihn dann zu Hause auf und dort bemerkte er die frischen Kratzer in seinem Gesicht und außerdem die Blutspritzer auf seiner Kleidung. Peter wurde sofort festgenommen, hat zuerst die Tat bestritten und hat die Tat aber dann gegenüber der Kriminalpolizei in Klagenfurt gestanden. Damit gab es kaum noch Zweifel daran, dass Peter der Täter war. Doch dann stellte sich eine ganz andere Frage. Wie bestraft man einen Mörder, der erst 17 Jahre alt ist?
David Knes:
Heute würde man ihn nicht als Erwachsenen bestrafen, vielleicht können wir im Anschluss dann noch ein wenig darüber reden, aber wie war es damals möglich, warum ging das oder wie funktionierte die NS-Justiz, dass ein 17-Jähriger die Todesstrafe bekommen kann?
Claudia Beer-Odebrecht:
Ja, um das zu verstehen, müssen wir uns zunächst die damalige Rechtslage kurz ansehen. Grundsätzlich galt Peter mit 17 Jahren eben noch als Jugendlicher. Doch die NS-Justiz hatte die Möglichkeit geschaffen, Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen wie Erwachsene zu bestrafen. Eine entscheidende Rolle spielte dabei die Frage, ob ein Jugendlicher angesichts des Gerichts eben bereits die Reife eines Erwachsenen hatte. Und natürlich auch die Schwere der Tat spielte eine Rolle. Hinzu kam aber eine brisante Verschärfung. Seit 1939 war es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sogar gegen Minderjährige, also unter 18-Jährige, die Todesstrafe zu verhängen und Grundlage dafür war die sogenannte Verordnung zum Schutz gegen jugendliche Schwerverbrecher. Und hier zeigt sich auch ein wesentlicher Grundgedanke der nationalsozialistischen Justiz. Es ging nicht nur um die Frage, was hat der Mensch getan, es ging auch um die Frage, was für ein Mensch ist er angeblich. Die Staatsanwaltschaft betrachtete deshalb nicht nur den Mord, sie nahm Peters gesamtes bisheriges Leben in den Blick. Seine Diebstähle, seine verlorenen Arbeitsstellen, seine Drohungen gegenüber der Mutter und die gescheiterten Erziehungsversuche. Und so entstand das Bild eines angeblich gefährlichen jugendlichen Schwerverbrechers und ich habe eh eingangs schon erwähnt, er wird ja beschrieben konkret als Asozialer, als Gewaltverbrecher und auch als Volksschädling und genau das diente dann dazu, diesen Menschen dieser Tätergruppe zuzuordnen. Und genau das findet man auch in seiner Anklageschrift. Die Anklage sagt, die Schwere seiner Tat und der sogenannte Schutz des Volkes würde es verlangen, Peter aus der Volksgemeinschaft auszuschließen.
David Knes:
Und war mit Ausschließen aus der Volksgemeinschaft bereits die Todesstrafe gemeint?
Claudia Beer-Odebrecht:
Ja, genau. Bei der Beurteilung Peters spielte ein psychiatrisches Gutachten eine wesentliche Rolle. Dieses wurde verfasst von Franz Niedermoser, damals Leiter der Landesirrenanstalt in Klagenfurt. Dieser Name ist aus einem anderen Grund von Bedeutung. Nach dem Krieg stand Niedermoser selbst vor Gericht. Ihm wurde die Ermordung von mindestens 400 Patienten zur Last gelegt. Er wurde zum Tode verurteilt und 1946 in Klagenfurt hingerichtet. Das heißt also 1944 hat er an der Beurteilung eines 17-Jährigen mitgewirkt, der dann zu Tode verurteilt worden ist und nur zwei Jahre später stand er selbst vor Gericht wegen Beteiligung an NS-Verbrechen.
David Knes:
Das ist auch eine bemerkenswerte Wendung des Schicksals. Wie war das dann im Fall von Peter? Was hat seine Verteidigung unternommen, um vielleicht das Todesurteil noch zu verhindern oder abzuwenden?
Claudia Beer-Odebrecht:
Der Verteidiger von Peter setzte bei seinem Alter an. Dass Peter die Tat begangen hatte, ließ er sich angesichts seines Geständnisses und der übrigen Beweise ja kaum bestreiten. Deshalb versuchte er, dass Peter nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird und nicht wie ein Erwachsener behandelt wird. Die Staatsanwaltschaft argumentierte dagegen. Sie verwies darauf, dass Peter die Tat geplant hatte, dass er seinem Opfer aufgelauert, eine Waffe mitgenommen hat und auch mehrfach zugeschlagen hat. Und auch sein Verhalten nach der Tat und seine geringe Reue wurden gegen ihn verwendet.
David Knes:
Was mir auch noch vorher aufgefallen ist, das kann man vielleicht auch noch erwähnen, er hat ja dort drei Stunden gewartet, hast du gesagt. Also das war ja ein langer, langer Zeitraum, in dem er auch einfach dieses Geld hätte suchen können, ohne diese Frau zu töten und vielleicht nur mit dem Geld zu verschwinden. Also vielleicht ist es jetzt eine Mutmaßung, aber das ist schon ein gewisser Hang zur Gewalt, den man vielleicht daraus ablesen kann.
Claudia Beer-Odebrecht:
Ja, und er hat auch keine Reue gezeigt. Er hat vor Gericht selbst gesagt, ich habe die Tat erst bereut, als ich verhaftet wurde. Am Ende folgte das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Es behandelte Peter strafrechtlich wie einen Erwachsenen und verurteilte ihn zum Tode. Sein Verteidiger versuchte noch, das Urteil anzufechten. Er argumentierte, er sei nicht reif genug gewesen, aber die Beschwerde wurde abgelehnt und er wurde zum Tode verurteilt, auch nachdem das Gnadengesuch abgelehnt worden ist. Bemerkenswert war auch der Zeitraum zwischen der Tat und der Entscheidung, dass er zu Tode verurteilt wird. Also die Anordnung des Todesurteils lagen gerade einmal fünf Monate.
David Knes:
Er ist dann am 10. Oktober 1944 aufs Schafott geführt worden. Man hat da relativ viele Details, du hast es schon eingangs erwähnt, es gibt ein genaues Protokoll, das bis auf die Sekunde genau beschreibt, was da wann passiert ist und da steht natürlich auch drin, welcher Mann dieses Urteil vollstreckt hat. Und der ist auch kein Unbekannter. Erzähl einmal ein bisschen davon, bitte.
Claudia Beer-Odebrecht:
Peter S. wurde am 10. Oktober 1944 in Graz hingerichtet. Du hast schon erwähnt, es gibt ein Protokoll der Hinrichtung. Darin sind die letzten Sekunden genau festgehalten. Da kann man sehen, dass um 21:50 Uhr und 35 Sekunden Peter dem Scharfrichter übergeben worden ist. Und nur fünf Sekunden später war das Todesurteil vollstreckt. Peter war 17 Jahre alt und nur 14 Tage später wäre er 18 geworden. Der Mann, der ihn hinrichtete, hieß Johann Reichhart. Er war mit drei Gehilfen nach Graz gekommen und gehörte damals zu den meistbeschäftigten Scharfrichtern seiner Zeit. Er stammt aus einer bayerischen Familie, in der der Beruf des Scharfrichters eine lange Tradition hatte. Schon während der Weimarer Republik vollstreckte er Todesurteile und später arbeitete er dann für die NS-Justiz. Zwischen 1938 und 1944 war er unter anderem für die Hinrichtungsstätten in Wien und Graz zuständig. Wie viele Menschen Reichardt insgesamt hinrichtete, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Es gibt Quellen, die sagen über 3.000. Also insgesamt kann man sagen, es waren Tausende. Während der NS-Zeit waren darunter nicht nur Menschen, die so wie Peter wegen schwerer Gewaltverbrechen verurteilt waren, sondern er richtete auch politische Gegner und Widerstandskämpfer hin. Zu seinen bekanntesten Opfern gehören Sophie und Hans Scholl, auch der Christoph Probst von der Widerstandsgruppe Weiße Rose. Für die Hinrichtungen verwendete Reichardt vor allem das Fallbeil, also eine Guillotine. Er ließ das Gerät sogar verändern, um Hinrichtungen zu beschleunigen. Das frühere Kippbrett wurde dann durch eine feste Bank ersetzt. Dadurch konnten dann die Verurteilten schneller in Position gebracht werden. Und deshalb dauerte dann der eigentliche Vorgang, so wie wir es jetzt bei Peter S. gehört haben, ja nur wenige Sekunden. Und eben durch diese Änderung konnten Hinrichtungen jetzt viel schneller durchgeführt werden. Das zeigt auch, wie stark der ganze Ablauf eben auf Schnelligkeit ausgerichtet war, war ein sehr organisiertes Töten.
David Knes:
Eine sehr makabre Art der Innovation, weil man bedenkt, er hat da einfach wahrscheinlich aufgrund seiner vielen Erfahrungen beim Hinrichten gewusst, wie man das jetzt noch effizienter und schneller erledigen kann.
Claudia Beer-Odebrecht:
Er hat an manchen Tagen zwischen 10 und 20 Menschen hingerichtet und als außergewöhnlichen Höchstwert werden sogar 32 Hinrichtungen an einem einzigen Tag genannt. Reichardts Tätigkeit endet nicht mit dem Zusammenbruch des NS-Regimes. Nach dem Krieg wurde er erneut als Scharfrichter eingesetzt, diesmal im Auftrag der amerikanischen Besatzungsmacht. Und das erscheint aus heutiger Zeit doch zunächst widersprüchlich. Es macht aber deutlich, dass die Todesstrafe nicht mit dem Nationalsozialismus verschwunden ist. Auch nach 1945 wurden weiterhin Todesurteile verhängt und vollstreckt und das galt auch für Österreich.
David Knes:
Ja, da darf ich ganz kurz noch quer verweisen auf einen Podcast. Die letzte vollzogene Todesstrafe in der Steiermark mit Franz Löcker hat der Verurteilte geheißen. Den Link stelle ich noch in die Shownotes als Randnotiz.
Claudia Beer-Odebrecht:
Die letzte Hinrichtung aufgrund eines Urteils in Österreich fand am 24. März 1950 statt und aus der österreichischen Rechtsordnung verschwand die Todesstrafe allerdings erst viel später. Seit 1968 steht im Bundesverfassungsgesetz dann ein kurzer eindeutiger Satz, die Todesstrafe ist abgeschafft. Zwischen Peters Hinrichtung und diesem Satz lagen fast 24 Jahre.
David Knes:
Was macht diesen Fall auch aus heutiger Sicht noch so bedrückend?
Claudia Beer-Odebrecht:
Zuerst darf man bei all dem nicht vergessen, Peter hat eine Frau wegen Geld ermordet. Die Tat war geplant und brutal, das haben wir gehört und dafür musste er natürlich zur Verantwortung gezogen werden. Aber Peter war 17 Jahre alt und damit stellt dieser Fall doch die Frage, die über seine Person hinausgeht. Wie weit darf ein Staat gehen, wenn er einen Menschen bestraft? In diesem Fall handelte es sich außerdem noch um einen Jugendlichen. Und ein junger Mensch ist in seiner Entwicklung noch nicht abgeschlossen, er kann sich verändern. Diesen Gedanken hatte die NS-Justiz damals überhaupt nicht. Sie betrachtete rein seine Tat und sein gesamtes bisheriges Leben. Und aus dem Ganzen entstand das Bild eines Jugendlichen, den man für gefährlich und nicht mehr erziehbar hielt. Genau darin liegt auch für mich eine der schwierigsten Fragen dieses Falles, denn es ist leicht, die Rechte eines Menschen zu verteidigen, von dessen Unschuld wir überzeugt sind. Schwieriger wird es bei einem Menschen, der tatsächlich etwas Schreckliches getan hat wie Peter S. Das heißt, man muss Peters Tat nicht relativieren und man darf Erika auch als Opfer nicht vergessen. Aber trotzdem bleibt die Frage, darf ein Staat einen 17-Jährigen endgültig aufgeben und ihn töten? Die nationalsozialistische Justiz beantwortete diese Frage mit Ja. Heute im österreichischen Recht gibt es eine andere Antwort, die Todesstrafe ist abgeschafft. Und vielleicht ist das auch gerade dieser Punkt, der die Geschichte Peters so beklemmend macht. Er wurde nicht heimlich getötet und er wurde nicht außerhalb eines staatlichen Systems getötet. Es gab Ermittlungen, es gab ein Gerichtsverfahren, es gab einen Verteidiger, es gab ein Gerichtsurteil und am Ende wurde ein 17-Jähriger von einem staatlich beauftragten Scharfrichter hingerichtet. Und möglich gemacht hat das ein Rechtssystem, das in dieser Zeit, also während der nationalsozialistischen Herrschaft, selbst gegenüber Jugendlichen die Todesstrafe zuließ. Und ja, Erika S. verlor durch Peters Tat ihr Leben und Peter verlor durch das Urteil eines Staates, seines. Also beides gehört zu dieser Geschichte.
David Knes:
Ja, danke, dass du uns diesen Fall mitgebracht hast, Claudia. Vielleicht können wir noch ganz kurz darüber sprechen. Du hast es jetzt schon angesprochen. Also die Todesstrafe gibt es jetzt nicht mehr. Dieser Satz ist in der Verfassung und das wird sich auch nicht so schnell ändern, hoffen wir. Aber wie geht der Staat, wie geht unser Rechtssystem um mit Kindern oder Jugendlichen, bleiben wir bei Jugendlichen, Kinder ist dann vielleicht noch einmal ein anderes Thema, heute, die ein schweres Verbrechen begehen?
Claudia Beer-Odebrecht:
Heute gilt in Österreich das Jugendgerichtsgesetz und die Höchststrafe für einen jugendlichen Mörder wäre maximal 10 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. Und was heute anders ist als während der NS-Justiz, das kann man so vielleicht gar nicht vergleichen, aber vom Gedanken her, heute dominiert der Erziehungsgedanke bei der Verurteilung von Jugendlichen.
David Knes:
Und ich glaube auch nachdem dann das Alter von 18 Jahren, also die Volljährigkeit erreicht wurde, gibt es dann noch immer eine verminderte Strafandrohung für die verschiedenen Delikte, für ganz junge Erwachsene.
Claudia Beer-Odebrecht:
Auch die jungen Erwachsenen, genau.
David Knes:
Liebe Claudia, danke, dass du dir die Zeit für diesen Podcast genommen hast.
Claudia Beer-Odebrecht:
Gerne.
David Knes:
Euch lieben Zuhörerinnen und Zuhörern sage ich vielen Dank fürs Dabeisein. Falls ihr euer Handy gerade in der Hand habt, gebt uns gerne ein paar Sterne auf der Podcast-App eures Vertrauens oder schreibt einen Kommentar unter dieser Folge. Wir lesen alles und wir freuen uns darüber. Ansonsten sage ich bis zum nächsten Mal bei "delikt". Ciao.
Claudia Beer-Odebrecht:
Bis zum nächsten Mal.
Unknown:
Vielen Dank.