Der Opferschutz - also die Missbrauchsfälle innerhalb der Katholischen Kirche - stehen ganz oben auf der Agenda der Österreichischen Bischofskonferenz, die am Montag ihre Frühjahrsvollversammlung in Reichenau mit dem traditionellen Fototermin aufnahm. Aber auch die Apostolische Visitation in der Diözese Gurk wird ein "wichtiges Moment" der Beratungen, betonte Kardinal Christoph Schönborn.

Österreich halte sich seit Jahren an die seit 2000 geltenden "sehr strengen Regeln", verwies Schönborn laut Kathpress auf die 2010 von der Bischofskonferenz beschlossene Rahmenordnung gegen Missbrauch und Gewalt. Jetzt werden die Bischöfe über die Fragen "Was hat sich bewährt? Was ist zu verbessern? Was begünstigt Missbrauch?" beraten. Oft drohe Gefahr in "geschlossenen Systemen", in denen "unhinterfragbare Autoritäten" und mangelnde Kritik von Innen und Außen systemisch bedingt seien, betonte der Kardinal. Im Blick auf die Kirche stelle zudem der "geistliche Missbrauch" von Menschen ein Problem dar. Die Antwort darauf sei eine Erziehung zur Freiheit. "Da sind wir sicher noch entwicklungsfähig."

Zur Apostolischen Visitation in der Diözese Gurk-Klagenfurt werde es einen "Austausch über den Gesamteindruck" geben. Erzbischof Franz Lackner und Bischof Benno Elbs werden über die Visitation berichten, "soweit sie das können" - denn beide seien an die Vertraulichkeit gebunden. "Es gibt einen Gesamteindruck" und dieser werde Thema der Beratungen sein, erläuterte Schönborn, der auch festhielt, dass der Bischofskonferenz in dieser Thematik keine direkte Kompetenz zukomme, denn: "Rom ist zuständig."

Schwere Vorwürfe

Der ehemalige Kärntner Bischof Alois Schwarz- gegen den die Kärntner Kirchenführung schwere Vorwürfe u.a. eines angeblich unangemessenen Abhängigkeitsverhältnisses zu einer Mitarbeiterin und der Misswirtschaft erhoben hatte - war für die inhaltliche Vorbereitung des Studiennachmittags zum Thema "Pfarrgemeinderäte und Ehrenamt" zuständig, der Montag am Beginn der Bischofskonferenz stand. Die derzeit vakante Diözese Gurk ist durch ihren Administrator Engelbert Guggenberger vertreten. Die Versammlung des Episkopats dauert bis Donnerstag. Am Freitag informiert Schönborn in einer Pressekonferenz über die Ergebnisse.

Im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Missbrauchsfall aus dem Jahr 1993 im Stift Klosterneuburg geht ein dazu im Herbst 2018 präsentiertes Maßnahmenpaket nun in Umsetzung, wie am Rande der Bischofskonferenz bekannt wurde. Die Augustiner-Chorherrn Albert Maczka und Thaddäus Ploner wurden mit der Verantwortung für notwendige Schritte betraut. Eine Expertengruppe hatte ebenfalls Empfehlungen gegeben.

Während Maczka als amtierender Novizenmeister mit der Überarbeitung des Aufnahmeprozesses beauftragt wurde, soll Ploner für die begleitende Ausarbeitung eines Konzeptes bzw. Programmes zur persönlichen "Berufungs-Begleitung und Berufungs-Stärkung" der Priestergemeinschaft sowie der Pfarrgemeinschaften und Mitarbeiter verantwortlich zeichnen. Dazu zählt insbesondere die Einrichtung der Stelle eines externen Präventions- und Fortbildungsbeauftragten.

Kritik ernst genommen

"Wir haben die Kritik ernst genommen und uns gründlich mit unserer Verantwortung auseinandergesetzt", betonte Propst Bernhard Backovsky. "Mit den heutigen Berufungen wollen wir dementsprechend auch ein starkes zukunftsgerichtetes Signal setzen." Ungeachtet der persönlichen Verantwortung jedes einzelnen für seine Handlungen sei es die Pflicht der Augustiner-Chorherrn, als Priestergemeinschaft vor Gott und den Menschen in ihrem Verantwortungsbereich mit dafür zu sorgen, dass derartige Verletzungen bestmöglich vermieden und jedenfalls nicht durch strukturelle Defizite begünstigt werden, sagte der Propst weiter.