Justiz- und Innenministerium verhandeln nun, den Kampf der Exekutive gegen Drogendealer wieder einfacher zu gestalten. Wie am Montag zu erfahren war, wird das vermutlich im Suchtmittelgesetz geregelt werden.

Seit Jahresbeginn müssen die Drogenfahnder Dealern für die Gewerbsmäßigkeit mindestens drei Straftaten nachweisen. Außerdem müssen sie belegen, dass der jeweilige Verdächtige auf ein Jahr hochgerechnet mindestens 400 Euro pro Monat mit seiner Tätigkeit verdienen wollte. Wichtig ist der Nachweis der Gewerbsmäßigkeit deshalb, weil nur dann die Chance besteht, dass das Gericht auch die Untersuchungshaft über den Festgenommenen verhängt.

Eigener Tatbestand im Suchtmittelgesetz

Die Gespräche zwischen Justiz- und Innenministerium laufen bereits seit einiger Zeit. Am Montag war eine weitere Runde angesetzt. Wann ein Ergebnis präsentiert werden kann, ist aber noch unklar. Die Neuregelung der Gewerbsmäßigkeit im Strafrecht dürfte unangetastet bleiben, stattdessen wird über eine Änderung im Suchtmittelgesetz spekuliert. Konkret könnte der Handel im öffentlichen Raum als eigener Tatbestand aufgenommen werden.

Das erwartet auch der Wiener Drogenkoordinator Michael Dressel. Deals in der Öffentlichkeit als eigenen Tatbestand aufzunehmen und analog zum Verkauf an Minderjährige härter zu bestrafen, wäre jedenfalls die Erfüllung seiner entsprechenden Forderung. Auch SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim würde eine solche Neuregelung unterstützen.