Nach der coronabedingten Zwangspause haben jetzt auch die Fitnessstudios wieder geöffnet. Die Trainingsbedingungen sind allerdings anders als vor der Pandemie. Leser berichten etwa von verpflichtenden Online-Voranmeldungen und engen Zeitfenstern für die Nutzung des Angebots oder Empfehlungen, das Studio bereits im Turngewand zu betreten und ohne Dusche wieder zu verlassen. Teilweise wurde auch der Gerätepark reduziert, um die Sicherheitsabstände einzuhalten. Unter diesen Bedingungen will nicht jeder weitertrainieren. Mehrere Leser wandten sich mit der Frage an die Ombudsredaktion der Kleinen Zeitung, ob sie das alles hinnehmen müssen oder jetzt ein Recht auf vorzeitige Kündigung ihres Vertrags mit dem Fitnessstudio haben. Wir haben dazu die Rechtsmeinung eingeholt.

Maria Ecker vom Bereich „Beratung“ des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) sagt: „Diese Frage kann man leider nicht pauschal beantworten.“ Wenn die neuen Trainingsbedingungen dazu führen, dass man sein Training nicht mehr absolvieren kann bzw. das Unternehmen seine Leistungen zu einem erheblichen Teil nicht mehr erbringen kann, sodass dem Kunden eine Aufrechterhaltung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist, wäre das ihrer Ansicht nach ein Grund für die Auflösung des Vertrages. Letztlich gebe es dazu aber wohl viele Fragen, die erst die Gerichte klären müssen. „Die Pandemie ist schließlich Neuland für alle.“ Die Konsumentenschützerin Birgit Auner von der Arbeiterkammer Steiermark bestätigt diese Sichtweise, fügt allerdings noch einen anderen Aspekt hinzu: „Allgemein lässt sich sagen, dass Einschränkungen im Angebot zu einer Preisminderung führen können.“

Was Mitgliedsbeiträge für die Zeit der geschlossenen Studios anlangt, weisen sowohl Arbeiterkammer als auch VKI darauf hin, dass die Kunden für diese Zeit ihr Geld zurückfordern können. Ecker: „Viele Fitnessstudios bieten aber als einzige Option eine kostenlose Verlängerung des Vertrages um zwei Monate an. In der Regel gibt es dafür keine vertragliche Vereinbarung, das muss man also nicht hinnehmen.“

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