Das nationale Impfgremium hat am Mittwoch eine aktualisierte Priorisierung für Covid-19-Impfungen vorgelegt. Demnach sollen in der ersten Phase neben der bereits bekannten Gruppe von Menschen in Alters- und Pflegeheimen sowie Gesundheitspersonal und Menschen über 80 Jahren nunmehr auch Hochrisikogruppen und Menschen mit Behinderung immunisiert werden.

Rund 450.000 Menschen in Österreich leben derzeit mit der Diagnose Krebs und wussten bis dato nicht, ob sie zur erhöhten Risikogruppe gehören und daher früher geimpft werden. Jetzt ist klar: Folgende Krebspatienten fallen in die Hochrisikogruppe für schwere Krankheitsverläufe und werden priorisiert bereits in Phase I geimpft:

  • Menschen mit aktiver Krebserkrankung mit einer jeweils innerhalb der letzten sechs Monate erfolgten onkologischen Pharmakotherapie (Chemotherapie, Biologika) und/oder einer erfolgten Strahlentherapie sowie
  • Menschen mit metastasierender Krebserkrankung auch ohne laufende Therapie

„Was leider noch fehlt, ist die Information, wie, wann und wo sich speziell diese Hochrisikogruppe anmelden kann“, kritisiert Paul Sevelda, Präsident der Österreichischen Krebshilfe.

In den bisherigen Studien zu den Covid-19-Impfungen waren nur Krebspatienten ohne laufende oder kürzlich stattgefundene Chemotherapie eingeschlossen. Aufgrund dieser Datenlage leitet die Österreichische Krebshilfe basierend auf den Empfehlungen der Deutschen und Österreichische Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie sowie der Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums folgende Empfehlungen in Bezug auf das Impfen ab.

Impfung wird grundsätzlich empfohlen

  • Die Entscheidung, ob und wann man sich impfen lässt, soll immer in einer gemeinsamen Entscheidung mit dem behandelnden Arzt unter Berücksichtigung der individuellen Risiko- und Erkrankungssituation getroffen werden.
  • Hochrisikopatienten müssen auch nach der Covid-19-Impfung weiterhin die empfohlenen Schutzmaßnahmen wie Abstand halten, das Tragen einer FFP2-Maske und die Händehygiene einhalten.

Für Patienten mit Krebserkrankungen des blutbildenden Systems

  • Die Impfung wird insbesondere Patienten mit malignen hämatologischen Erkrankungen, also Krebserkrankungen des blutbildenden Systems, empfohlen, vor allem bei akuten und chronischen Leukämien, malignen Lymphomen und Multiplem Myelom. Ebenfalls impfen lassen sollten sich Personen mit fortgeschrittenen soliden Tumoren, deren Erkrankung nicht in Remission ist oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt. Genauso wie Patienten unter aktueller systemischer Therapie (ausgenommen ausschließlich antihormonelle Monotherapie).

Zeitlicher Mindestabstand zur Impfung für Patienten, die sich in Therapie befinden

  • Bisheriger Studien zur Wirksamkeit und der Nebenwirkungen bei Impfungen während oder nach Krebserkrankungen zeigten, dass die Schutzwirkung einer Impfung bei Patienten, die unter einer immunmodulierenden Therapie wie Gaben von Kortison oder Chemotherapie stehen, reduziert sein kann.
  • Bei einer aufrechten immunsuppressiven Krebstherapie sollte ein Mindestabstand von zwei Wochen bis zur Covid-19-Impfung berücksichtigt werden. Diese Empfehlung beruht auf der Annahme, dass möglicherweise kein wirksamer Schutz aufgebaut wird und nicht auf einer schädlichen Wirkung.
  • Patienten, die unter Therapie mit AntiCD20-Antikörpern (wie Rituximab und Ofatumumab) stehen oder nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation wird ein Abstand von mindestens drei, besser von sechs Monaten nach der letzten Antikörpergabe empfohlen.

Für Patienten, die Kortison einnehmen

  • Der Einsatz von höher dosiertem Kortison zur antiemetischen Therapie (gegen Erbrechen) wird im Zusammenhang mit der Verabreichung der Covid-19-Impfung aktuell kritisch hinterfragt. Kortison sollte in Verbindung mit der Krebstherapie und im Hinblick auf die Covid-19-Schutzimpfung nur bei hoher Emetogenität (hohem Risiko für Erbrechen und Übelkeit) eingesetzt werden, allenfalls auch eine möglichst niedrige Dosierung gewählt werden.

Für Patienten mit bekannten Allergien und schweren allergischen Reaktionen

Bei Allergien gegenüber einzelnen Impfstoffbestandteilen muss das Risiko einer schweren Nebenwirkung sorgfältig gegenüber dem erwarteten Nutzen abgewogen werden. Die Impfung sollte nur unter ärztlicher Aufsicht mit entsprechenden Begleitmaßnahmen erfolgen, damit man im Falle eines allergischen Schocks umgehend reagieren kann. Allergien gegen Pollen, Insektengift, Lebensmittel oder Latex stellen keine Kontraindikation dar. Wenn vorhanden sollte ein Allergiepass zur Impfung mitgebracht werden.

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