„Sollte das Rauchverbot nicht mit der kommenden Session des Verfassungsgerichtshofes kommen, wird die ÖVP einem Antrag dafür im Parlament zustimmen“, erklärte Klubobmann August Wöginger vor wenigen Tagen und sorgte damit für gehörig Aufsehen - war das absolute Rauchverbot in der Gastronomie doch von der türkis-blauen Regierung gekippt worden.

Das absolute Rauchverbot hat nun also wieder Chancen - doch Experten sehen noch drei weitere Stolpersteine auf dem Weg der Umsetzung. Sophie Meingassner, Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin,  Manfred Neuberger, Internist und Umweltwissenschaftler und Florian Stigler, Gesundheitswissenschaftler zeigen auf:

1. Der Zeitplan ist knapp bemessen.

Um das Rauchverbot wie angekündigt noch vor der Nationalratswahl zu beschließen, muss der Gesetzesantrag am 26. Juni im parlamentarischen Gesundheitsausschuss besprochen und in der Nationalratssitzung Anfang Juli beschlossen werden. So geht sich ein Beschluss vor der Wahl zeitlich aus. Das Urteil des Verfassungsgerichtshof abzuwarten birgt jedoch Risiken. Denn der Verfassungsgerichtshof tagt seit heute wieder und eine Entscheidung zum Rauchverbot könnte jederzeit oder erst gegen Ende der Session am 29. Juni – drei Tage nach dem Gesundheitsausschuss – verkündet werden.

2. Jede Verzögerung hat gesundheitliche Auswirkungen.

Es gab den Vorschlag, das Rauchverbot mit dem 1. September 2019 oder erst mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten zu lassen. Die Experten unterstreichen, dass jede Verzögerung gesundheitliche Auswirkungen hat. Eine Gesundheitsfolgenabschätzung von Grazer Wissenschaftlern hat die Effekte der rauchfreien Gastronomie analysiert und die Ergebnisse von internationalen Studien auf Österreich hochgerechnet. Jeder Monat Verzögerung führt zu 2.700 vermeidbaren Krankenhausaufnahmen, davon 582 infolge von Herzinfarkten und Schlaganfällen.

3. Die Wirtschaftskammer und das Rauchverbot.

Die Experten kritisieren, dass die Wirtschaftskammer Österreich nicht nur Rechtssicherheit fordert, sondern auch um Kompensationszahlungen durch die Steuerzahler bittet. "Unklar ist, warum solche Zahlungen bei der geplanten Umsetzung ab 1. Mai 2018 nicht notwendig waren, aber jetzt schon. Da es schlussendlich um den Schutz der nichtrauchenden Gäste und Kellner geht, soll es auch daran nicht scheitern", schreiben die drei Experten.