Es war ein wegweisendes Urteil, das Maarte Preller im Frühjahr 2021 vor dem Sozialgericht erstritt. Aufgrund ihrer Long-Covid-Erkrankung wurde der 35-Jährigen eine vorübergehende Berufsunfähigkeit zugesprochen. Es war das erste derartige Urteil in Österreich. Bis Ende Mai 2023 bezog Preller dann Rehabilitationsgeld, dieses wurde ihr dann entzogen. Preller hat gegen diese Entziehung geklagt – und verloren. Und zwar, da laut der auszahlenden Pensionsversicherungsanstalt (PV) „sich der Gesundheitszustand der Klägerin kalkülsrelevant gebessert habe, sodass keine vorübergehende Berufsunfähigkeit mehr vorliege“, wie im Urteil zu lesen ist.