Bereits seit einigen Jahren gelten in der Hauptsaison Fahrverbote für Pkw entlang der bei Urlaubern so beliebten italienischen Küstenstraße Amalfitana. Konkret beziehen sie sich auf den rund 50 Kilometer langen, schmalen und kurvenreichen Abschnitt der SS 163 zwischen den Orten Vietri sul Mare und Positano. Durch diese Maßnahmen will man dem enorm gestiegenen Verkehrsaufkommen entlang der Amalfiküste entgegenwirken.

Laut dem deutschen Verkehrsclub ADAC sollen die Einschränkungen 2024 noch erweitert werden. So sollen die Fahrverbote zu Ostern (von 25. März bis 1. April) und rund um Feiertage von 24. April bis 1. Mai gelten. Von August bis September sollen die Maßnahmen jeden Tag in Kraft sein, von 15. bis 31. Juli sowie von 1. bis 30. Oktober nur samstags und sonntags. An diesen Tagen gilt von zehn bis 18 Uhr Folgendes: An geraden Tagen dürfen Autos mit geraden Endziffern auf dem Kfz-Kennzeichen nicht fahren. An ungeraden Tagen dürfen Autos mit ungeraden Endziffern nicht unterwegs sein.

Für wen die Fahrverbote gelten

Die Fahrverbote gelten auch für Pkw mit ausländischem Kennzeichen, Mietwagen oder Reisebusse. Nur wer entlang des gesperrten Abschnitts der Amalfitana eine Unterkunft gebucht hat, ist davon ausgenommen. Kommt es zu einer Verkehrskontrolle, muss man lediglich die Hotelreservierung vorzeigen können. Von der Regelung nicht betroffen sind zudem Taxis, Motorräder oder Motorroller.

Wohnmobile oder Wohnwagengespanne sind an der Amalfiküste schon länger von Einschränkungen betroffen: Sie dürfen das ganze Jahr über täglich von 6.30 bis 24 Uhr nicht fahren.