Die Ermittlungen zum Waffenfund in einem Haus in der Südkärntner Gemeinde Ruden sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat Strafanträge gegen vier Personen eingebracht. Sie wirft ihnen Vorbereitung eines Verbrechens durch Sprengmittel vor sowie Vergehen nach dem Waffengesetz, wie Gernot Kugi, Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt, bestätigt.

Die Angeklagten sollen 1,5 Kilogramm des Sprengstoffs TNT, 20 Sprengzünder, rund 8,5 Kilogramm Schwarzpulver, acht Rohrbalken, Stahlkugeln und verschiedene Chemikalien in dem zugemüllten Haus in der Ortschaft Kleindiex gelagert und damit ein Verbrechen vorbereitet haben. Zudem müssen sich die drei Männer und eine Frau wegen Verstößen gegen das Waffengesetz vor Richter Christian Liebhauser-Karl verantworten. "Sie sollen unbefugt Schusswaffen der Kategorie B in einer größeren Zahl besessen haben, mehrere Pistolen, eine halbautomatische Büchse und einen Revolver sowie Kriegsmaterial, darunter ein vollautomatisches Gewehr und zwei halbautomatische Gewehre", erklärt Kugi.

Die sichergestellten Waffen
Die sichergestellten Waffen © LPD Kärnten

U-Haft

Aufgeflogen ist der Fall am 25. Februar dieses Jahres: Bei einem Rettungseinsatz entdeckten Rotkreuz-Mitarbeiter in dem Haus ein riesiges Waffenlager und alarmierten die Polizei. Die nahm daraufhin zwei britische Staatsbürger – eine Frau (67) und einen Mann (67) – sowie einen gebürtigen Grazer (29) fest. Nach mehreren Wochen Untersuchungshaft befinden sich die drei mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Gegen eine weitere Frau, eine 68-jährige Britin, wurde ebenfalls ermittelt. Sie ist auch angeklagt.

Im Zuge der Ermittlungen hat die 67-Jährige die gesamte Verantwortung auf sich genommen und betont, dass die anderen drei Personen nichts mit den Waffen und den Sprengmitteln zu tun hatten. Alle vier haben bisher Vorwürfe zurückgewiesen, sie hätten ein Verbrechen vorbereitet. Der Strafrahmen für die angeklagten Taten beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.