Werner Donis hat zugewartet, bis er Gewissheit hatte: Am 20. März bereits fand er in seinem Garten ein gerissenes Reh. Das Tier war großteils aufgefressen, das hatte der „Räuber“ auch am Grund der Familie erledigt. „Jetzt wissen wir sicher, dass es ein Wolf war, eine DNA-Probe hat das bestätigt“, erklärt Donis. „Der Wolf ist italienischer Herkunft.“ Vier DNA-Proben wurden von einer Expertin des Landes genommen. „Eine war nun schon eindeutig“, bestätigt Donis, ehemals Amtsleiter der Gemeinde. Weitere Proben werden ausgewertet.

Werner Donis in seinem Garten an der Fundstelle
Werner Donis in seinem Garten an der Fundstelle © Manuella Trampitsch

Donis, der auch Jäger ist, reagierte so, wie es in einem solchen Fall vorgesehen ist. Er rief sofort nach seinem Fund bei der Kärntner Jägerschaft an, meldete die Geschehnisse und kümmerte sich um eine Rissbegutachtung. Wohl ist ihm nicht bei alldem, denn: „Schauen Sie sich an, wo ich wohne.“ Donis hat sein Haus mitten in einer Siedlung in Gurk und grenzt mit seinem Grund an eine Waldfläche an. Mehr als 20 Einfamilienhäuser befinden sich alleine in seiner Straße und auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

„Ich habe eine Eigenjagd und mein Mitpächter ist dort am 28. Dezember auch mit einem Wolf zusammengekommen. Angenehm ist so etwas nicht.“ Wahrgenommen habe er schon, dass Nachbarn in der Umgebung Angst hätten vor dem Spazierengehen im Wald über seinem Grundstück. Seiner Frau ginge es ebenso. Er selbst habe keine Angst, aber es bliebe doch „so ein eigenes Gefühl.“ Der Gurker Bürgermeister, Siegfried Wuzella, gibt noch nichts auf die erste DNA-Probe und wartet das Ergebnis der noch Ausständigen ab.

Neues Gesetz kommt

Ein neues Alm- und Weideschutzgesetz soll die Wolfsjagd in Kärnten erleichtern. Der Landtag beschloss es vor nicht ganz zwei Wochen. Nach einer Gefährdung von Menschen oder von Nutztieren auf Almen könne dann eine Entnahme freigegeben werden. „Es braucht keine gerissenen Nutztiere dafür und auch keine Vergrämungsmaßnahme“, erklärt Bezirksjägermeister Alfons Kogler die Eckpunkte der neuen Gesetzeslage. Ohne behördliche Erlaubnis sei die Bejagung aber nicht erlaubt. „Die freie Jagd werde seitens der Jägerschaft auch nicht angestrebt“, sagt Kogler. Man habe ja gesehen, dass trotz mehrmaliger behördlicher Freigaben Entnahmen nicht gelungen seien. „Denn so einfach erwischt man dieses Tier nicht.“

Bürgermeister und Landwirt Wilfried Mödritscher: „Schafe bleiben im Tal.“
Bürgermeister und Landwirt Wilfried Mödritscher: „Schafe bleiben im Tal.“ © Manfred Schusser

Almauftrieb

Im Nachbarbezirk war das Thema Almauftrieb auf die Hochrindl in den vergangenen drei Jahren ein Thema. „Auftreiben oder nicht?“, lautete die jährliche Frage. Die Frage stellt sich heuer nicht mehr. „Ich werde meine Schafe wieder herunten behalten“, sagt etwa Bürgermeister Wilfried Mödritscher. Das sei auch bei anderem Bauern der Fall. Er habe auf seinem Hof dahingehend vieles dafür hergerichtet und sich darauf eingestellt, die Schafe auf dem Hof im Tal zu versorgen. „Immerhin sind sie jetzt das dritte Jahr nicht mehr oben, man richtet sich eben.“ Die Kühe des Hofes kommen aber auf die Alm. Bei den Schafen ergebe sich durch das mehrjährige Aussetzen des Auftriebes auch das Problem, „dass sich die Tiere oben nicht mehr auskennen.“ Das sei aber wichtig für die Herde. Aber jene Tiere, die sich auf der Hochrindl gut zurechtgefunden hätten, die seien nicht mehr in der Herde.