Es war ein langer Weg. Doch der Alpenverein bewies Kondition: Nach sieben Jahren gewann er den Prozess gegen eine Waldbesitzerin in den Nockbergen.
Die Frau wollte nicht, dass Wanderer über ihren Grund und durch ihre Eigenjagd gehen. Obwohl der Weg, der durch ihren Besitz führt, „mindestens seit 1957 für Wanderer markiert ist“, wie im Urteil steht. Es gibt sogar Wanderkarten aus den 1950er-Jahren, die belegen, dass Bergsteiger, die auf den Mirnock wollten, schon damals über den Grund der Frau gegangen sind. „Damit handelt es sich um ersessenes Recht“, urteilte Zivilrichter Wilhelm Waldner vom Landesgericht Klagenfurt. Das heißt: Die Frau muss dulden, dass die Wanderer weiterhin über ihr Grundstück gehen. Diese Entscheidung wurde nun auch vom Höchstgericht bestätigt. „Für uns ist dieses Urteil wegweisend“, sagt Joachim Gfreiner, Vorsitzender des Kärntner Alpenvereins.