Der letzte Satz des Artikels 141 in der Bayrischen Landesverfassung hat es Gerhard Godescha angetan. „Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen (...) freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen“, steht da geschrieben. „Warum kann der erhalt der Seezugänge nicht auch in unserer Kärntner Landesverfassung verankert werden?“, fragte sich Godescher schon vor einigen Jahren. Seither ließ ihn das Thema nicht locker. Gemeinsam mit Walter Polesnik, wie Godescha im Vorstand des Vereins „Die Mutbürger“, hat er sich ein Gutachten des renommierten Verfassungsjuristen Theo Öhlinger organisiert. Der bescheinigte den beiden, dass ihr Plan juristisch halten würde. „Da haben wir den Beschluss gefasst, dass wir ein Landesvolksbegehren starten werden“, erklärt Godescha.