Die juristischen Auseinandersetzungen rund um das geplante Biomassekraftwerk-Ost in Klagenfurt-Hörtendorf scheinen kein Ende zu haben. Anrainer haben jetzt gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Berufung eingelegt, der zufolge für die Errichtung des Werkes keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Nun ist der Verwaltungsgerichtshof am Zug.