
Es ist ein Präzedenzfall für ähnlich gelagerte Fälle in ganz Österreich, jetzt ist dieser weitgehend ausjudiziert: Und zwar die Verordnung, die das Eislaufen auf nicht betreuten Flächen am Ossiacher See verbietet. Vor einem Jahr hat der Verfassungsgerichtshof die Verordnung bestätigt, jetzt zog auch der Verwaltungsgerichtshof nach. „Der Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes bestätigt. Zudem hat er den Weg aufgezeigt, wann ein Teil des Sees, sofern er betreut wird, freigegeben werden kann“, sagt der Feldkirchner Bezirkshauptmann Dietmar Stückler auf Anfrage der Kleinen Zeitung.
Sollte jemand beispielsweise ein Eisstockturnier am Ossiacher See veranstalten wollen, müsse sich der Veranstalter die Abhaltung von der Bezirkshauptmannschaft per Bescheid genehmigen lassen. In diesem sind die Pflichten des Veranstalters hinsichtlich Kontrolle der Eisdicke, aber auch die Haftung formuliert.
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