Warum wird das Eislaufen im Bleistätter Moor nicht verboten, sondern auf eigene Gefahr erlaubt? Und warum darf man dort Eislaufen, obwohl das Betreten eines Naturschutzgebietes abseits der Wege verboten ist? Diese und ähnliche Fragen stellten sich die Leser nach dem Bericht in der Kleinen Zeitung über die Eisläufer im Bleistätter Moor am vergangenen Samstag.