Der Prozess wegen einer Gasexplosion, die im März 2019 im Glock-Werk in Ferlach ein Todesopfer und einen Schwerverletzten gefordert hat, wurde am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt. Die drei damals leitenden Mitarbeiter müssen sich wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Sie bekannten sich weiterhin nicht schuldig.