Jägern ist es laut Tierschützern in sechs Bundesländern gestattet, Goldschakale zu töten, obwohl es unter anderem EU-Recht widerspricht. Daran hätten Einsprüche nichts geändert sowie ein juristisches Gutachten, dass die Jagdgesetze teils die EU-Richtlinien verletzen. Tierschutz Austria spricht von „dem Rechtsstaat Hohn machenden Umgang mit dem Goldschakal in Österreich“, auf den man anlässlich des Welt-Schakal-Tages am Freitag aufmerksam machen will.

In Kärnten sieht das Landesjagdrecht - wie auch im Burgenland, Oberösterreich und der Steiermark - vor, dass Goldschakale von 1. Oktober bis 15. März jagdlich getötet werden dürfen. In vier Bundesländern darf er nicht bejagt werden, in Tirol und Niederösterreich sogar ganzjährig ohne Schonzeit.

Die Tierschützer fordern daher per Volksbegehren ein bundeseinheitliches Jagdrecht. „Die Bejagung ist EU-rechtswidrig, da der Goldschakal eine geschützte Art ist, die nur dann bejagt werden darf, wenn sie sich in einem günstigen Erhaltungszustand befindet“. In Österreich wäre dies, ob der kleinen Goldschakalpopulation, nicht der Fall, was in dem Rechtsgutachten unzweifelhaft klargestellt sei.

Land Kärnten widerspricht

Das Land Kärnten weist die Behauptung der Tierschützer, wonach der Goldschakal auch hier rechtswidrig bejagt werde, entschieden zurück. Der Goldschakal zähle nach EU-Recht nicht zu den streng geschützten Tierarten, sondern sei im Anhang 5 der FFH-Richtlinie gelistet („Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können“). „Auf Basis eines Monitorings genaue Jagd- und Schonzeiten festzulegen – wie es die Kärntner Landesregierung getan hat – entspricht damit voll und ganz den rechtlichen Bestimmungen und EU-Vorgaben.“, heißt es aus dem Büro von Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP).