„Mit einer Führerscheinabnahme kann es in Italien recht schnell gehen. Unabhängig von den Unfallfolgen erfolgt der Entzug des Führerscheins beispielsweise beim Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage, bei einer Alkoholisierung von über 0,5 Promille oder bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 km/h“, sagt Rechtsanwalt Stefan Kathollnig. Er ist Partner in der Kanzlei „Maggi Kathollnig RechtsanwaltsGmbH – Studio Legale“ in Klagenfurt, die sich unter anderem auf Rechtsfälle mit Italien-Bezug spezialisiert hat. „Fix ist eine Führerscheinabnahme in Italien auch immer bei Unfällen mit Toten oder mit schwerverletzten Verkehrsteilnehmern.“ Nach italienischer Rechtslage gilt eine Verletzung als schwer, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 40 Tagen zur Folge hat.

Folgen in Kärnten

Gilt das Fahrverbot im Falle einer Führerscheinabnahme auch automatisch in Österreich? „Nein, von den italienischen Behörden wird ausschließlich für Italien ein Fahrverbot verhängt. Die Dauer orientiert sich an der italienischen Rechtslage und beträgt je nach Schwere der Übertretung mindestens 15 Tage bis mehrere Jahre. Wird einem als Österreicher der Schein abgenommen, übermitteln die italienischen Behörden dies in der Regel an die österreichische Führerscheinstelle, der Bezirkshauptmannschaft“, erklärt Experte Kathollnig. Die Behörde im Heimatland prüft dann, ob die Übertretung in Italien auch nach österreichischen Vorschriften einen Entzug der Lenkerberechtigung zur Folge hätte.“

Rechtsanwalt Stefan Kathollnig und Kanzleipartnerin Enrica Maggi
Rechtsanwalt Stefan Kathollnig und Kanzleipartnerin Enrica Maggi © Helmuth Weichselbraun