Die Eltern vertrauten dem Arzt, dass ihr noch ungeborenes Kind gesund sei, und freuten sich auf die Geburt ihrer Tochter. Doch dann der Schock: Das Mädchen kommt ohne linken Arm zur Welt. Auch der linke Brust- und Schulterbereich ist fehlgebildet und das Schlüsselbein verkürzt. Die verzweifelten Eltern fragten sich: Wie konnte der Gynäkologe diese Fehlbildung bei den Ultraschalluntersuchungen übersehen? Zweimal habe er sogar vermerkt, dass der Fötus beide Arme und Beine habe. Die Eltern klagten den Kärntner Facharzt. „Der Mediziner hatte die schwere Behinderung des Kindes übersehen. Die Eltern hätten sich bei korrekter Diagnose für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden“, sagt die Grazer Rechtsanwältin Karin Prutsch-Lang. Sie forderten vom Arzt Schadenersatz, insbesondere den gesamten Unterhaltsaufwand für das Kind, die Pflegekosten sowie die Behandlungs- und Therapiekosten, ebenso die Feststellung seiner Haftung für alle künftigen Schäden.