Der Schriftsteller Peter Waterhouse hat erfolgreich Beschwerde gegen die Zweitwohnsitzabgabe in Kärnten eingelegt. Waterhouse hat neben seiner Wohnung in Wien auch ein Haus in St. Veit im Jauntal im Bezirk Völkermarkt. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat seiner Beschwerde nun stattgegeben und damit die berufliche Nutzung eines Nebenwohnsitzes durch einen Künstler anerkannt, hieß es, wie die APA berichtet, von der Interessensgemeinschaft der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroška (IG KiKK).
Haus im Jauntal
Wiener nach Beschwerde von Zweitwohnsitzabgabe in Kärnten befreit
Der Schriftstelle Peter Waterhouse wurde nach einer Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht von Zweitwohnsitzabgabe und Ortstaxe befreit. Er nutzt sein Haus im Jauntal auch beruflich, wird argumentiert.
© Traussnig