Der Schriftsteller Peter Waterhouse hat erfolgreich Beschwerde gegen die Zweitwohnsitzabgabe in Kärnten eingelegt. Waterhouse hat neben seiner Wohnung in Wien auch ein Haus in St. Veit im Jauntal im Bezirk Völkermarkt. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat seiner Beschwerde nun stattgegeben und damit die berufliche Nutzung eines Nebenwohnsitzes durch einen Künstler anerkannt, hieß es, wie die APA berichtet, von der Interessensgemeinschaft der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroška (IG KiKK).