Die Ärztekammer Kärnten schlägt Alarm: Laut einer Aussendung dürfen in Kärnten Internisten, Lungenfachärzte und Allgemeinmediziner nur bei jedem 20. Patienten und Kinderärzte nur bei jedem fünften Kind den CRP-Spiegel (Entzündungsparameter bei Infektionen) im Blut verrechnen. „Darüber hinaus müssen Patienten vor Ort rasch durchführbare Schnelltests auf RSV-Viren und Influenza-Viren aus der eigenen Tasche zahlen, weil man es vonseiten der Gesundheitskasse nicht für notwendig erachtet, diese analog zum Covid-Schnelltest kostenfrei zu übernehmen“, erklärt der Präsident der Kärntner Ärztekammer, Markus Opriessnig.

Die Limitierungen und Einschränkungen seien vor allem in diesen Wochen, wenn Zehntausende mit Atemwegserkrankungen in die Ordinationen kommen würden, völlig verfehlt. „Die ÖGK ist sich bewusst, dass man den CRP-Test, wie auch die RSV und Influenza-Schnelltests bei weit mehr Patienten benötigt, um zwischen viralen und bakteriellen Atemwegserkrankungen exakt unterscheiden und diese zielgerichtet therapieren zu können, aber die Kasse bezahlt es nicht“, so Opriessnig. Bei einer Überschreitung des Limits beim CRP-Schnelltest müssten Ärzte Honorarabzüge hinnehmen, viele durchgeführten Leistungen würden nicht bezahlt. Er fordert, dass die Limitierung von CRP-Tests aufgehoben wird. Weiters sei es notwendig, aufgrund der steigenden Krankheitsfälle neben Coronatests auch Influenza- und RSV-Schnelltests auf Kassenkosten zu ermöglichen.

Kritik an Bürokratie

Auch die Vertreter der Kurie der niedergelassenen Ärzte, Kurienobmann Wilhelm Kerber und Kurienobmann-Stellvertreterin Maria Korak-Leiter, üben Kritik an der Kasse: „Zusätzlich fordert die wiedereingeführte Bewilligungspflicht für Medikamente unnötige Zeit, welche im Rahmen der Zuwendungsmedizin beim Patienten. Trotz der Digitalisierung und der Erfahrungswerte im Rahmen der Pandemie setzt die Kasse weiterhin auf eine unreflektierte Bürokratie.“