Für den brutalen Mord an einer hochschwangeren Berufsschülerin aus Berlin sind zwei 20-Jährige zu jeweils 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte in seinem Urteil am Freitag eine besondere Schwere der Schuld der beiden Täter fest. Es blieb nur knapp unter der nach dem Jugendstrafrecht möglichen Höchststrafe von 15 Jahren.

Der Tod der zur Tatzeit 19-Jährigen hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Die im achten Monat schwangere Frau war am späten Abend des 22. Jänners 2015 zusammengeschlagen und mit einem Brotmesser in den Bauch gestochen worden. Anschließend wurde sie nach Aussage von zwei Brandgutachtern in einem Waldstück im Berliner Südosten mit Benzin übergossen und bei lebendigem Leib verbrannt.

Wollte Geburt verhindern

Die Anklage geht davon aus, dass der Kindsvater die Geburt unbedingt verhindern wollte und hierfür den Tod seiner Ex-Freundin in Kauf nahm. Staatsanwalt Martin Glage hatte in seinem Plädoyer die Höchststrafe von 15 Jahren gefordert. Glage sah die Mordmerkmale der Heimtücke, der niedrigen Beweggründe, der Grausamkeit - und im Fall des mutmaßlichen Helfers - der Mordlust als erfüllt an.

Die Angeklagten hatten während des Prozesses geschwiegen, sich aber nach der Tat bei der Polizei gegenseitig beschuldigt, die junge Frau angezündet zu haben. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Sie betrachteten ihre Mandanten keinesfalls als überführt. Auch die Anklage musste einräumen, der langwierige Prozess habe lediglich Indizien zusammengetragen, dass der Mord von beiden Männern so geplant und in die Tat umgesetzt worden war.