Kroatien ist ob seiner schönen Küste, der mediterranen Küche und nicht zuletzt der Nähe zu Österreich eines unserer beliebtesten Urlaubsziele. Im Vorjahr besuchten fast 600.000 heimische Urlauber den Balkanstaat. Aber nicht alle Österreicher kehrten erholt zurück. Immer wieder kommt es zu Problemen mit den kroatischen Behörden, vor allem mit der Polizei.

Auch Karl M., 26 Jahre alter Monteur aus Scheifling in Murau, hatte ein unliebsames Erlebnis mit der kroatischen Polizei. Er wurde verhaftet, mehrere Stunden unter menschenunwürdigen Umständen festgehalten und musste letztlich auch eine Geldstrafe zahlen – zu Unrecht, wie er behauptet.

Der junge Mann verbrachte mit seiner Mutter und seiner Schwester eine Woche in Porec. Die letzte Nacht vor der Heimreise feierte er in einer Bar. Kurz bevor er in den frühen Morgenstunden in sein Hotel zurückkehren wollte, wurde er von einem Sicherheitsmann unsanft aus dem Lokal befördert und ihm mehrfach ins Gesicht geschlagen. Er wurde auf dem Boden fixiert, bis die Polizei eintraf und ihn mitnahm.

Der Vorwurf: Er habe eine Glasflasche an einer Säule zerschlagen und mit dem gesplitterten Flaschenhals hantiert. "Ich habe nichts dergleichen getan", sagt Karl M. in einem Gespräch mit der Kleinen Zeitung. Zwar sei er betrunken gewesen – laut kroatischen Behörden habe ein Alkoholtest einen Wert von zwei Promille ergeben –, aber er erinnere sich noch sehr genau an den Abend.

Schmerzen bis heute

Als er vom Security-Mann vor das Lokal gezerrt wurde, habe er sich nicht gewehrt und mehrfach auf Englisch gerufen, er wolle keine Probleme machen. Trotzdem sei ihm dreimal ins Gesicht geschlagen worden. Zudem habe man ihm den Arm auf den Rücken gedreht: "Das spüre ich heute noch", erzählt Karl M. Dann sei die Polizei gekommen und habe ihn auf die Station in Porec mitgenommen: "Sie haben mir Ausweis, Geld und Handy abgenommen und meine Daten aufgenommen. Meine sichtbaren Verletzungen im Gesicht wurden nicht behandelt und ich durfte auch meine Familie nicht informieren." Stattdessen habe man ihn in einer Zelle im Keller eingesperrt. "Das war ein Loch mit einer Matratze, so nieder, dass ich nicht einmal aufrecht stehen konnte."

© ÖAMTC

Die Behörden verständigten dann das Hotel, in dem die Familie untergebracht war. Als Mutter und Schwester kurz darauf auf der Station erschienen, durften sie Karl M. weder sehen noch sprechen. Er werde später dem Richter im 60 Kilometer entfernten Pula vorgeführt, hieß es lediglich. Die von der Polizei angegebene Adresse stellte sich als falsch heraus, sodass Karl M.s Familie vor dem falschen Gebäude wartete, als dieser dem Richter vorgeführt wurde. Das war etwa elf Stunden nach der Verhaftung.

Dort erfuhr Karl M. zum ersten Mal, was ihm vorgeworfen wurde: Er habe in besagtem Lokal in Porec eine Flasche zerschlagen und mit den Scherben unkontrolliert hantiert. Karl M. wies dies zurück, bezahlte aber die verhängte Strafe von 100 Euro, um endlich freigelassen zu werden. "Ich wollte nur noch zu meiner Familie und nach Hause", sagt er. In der Anklageschrift, die der Redaktion vorliegt, wird Karl M. "Gefährdung der öffentlichen Ruhe" zur Last gelegt. Zudem wird festgehalten, dass Karl M. auch den Sicherheitsmann im Lokal mehrfach geschlagen habe. Davon war bei der Anhörung vor Gericht allerdings keine Rede, ergänzt Karl M., der auch diesen Vorwurf vehement bestreitet. Er fühlt sich äußerst ungerecht behandelt und stellt klar: "Kroatien sieht mich nicht wieder."

Wenig Hoffnung auf Schmerzensgeld

Der Fall ist auch dem österreichischen Außenministerium bekannt, das Familie M. juristisch unterstützt. Die Untersuchungen laufen, doch Karl M. hat kaum Aussicht auf Erfolg. Weder auf Schmerzensgeld noch auf die Retournierung der 100 Euro. Vorfälle wie dieser kommen zwar immer wieder vor, letztlich jedoch vergleichsweise selten. Zudem steche Kroatien hierbei im Vergleich mit anderen südosteuropäischen Ländern nicht heraus, heißt es aus dem Ministerium. Auf konsularischem Wege sei in derartigen Fällen nur wenig möglich. Am besten könne man sich vor Problemen mit den Behörden schützen, wenn man sich mit der jeweiligen Rechtslage vertraut mache.