Mexiko hat nach langjährigen Bemühungen von Aktivisten sogenannte sexuelle „Konversionstherapien“ verboten. Der Senat verabschiedete am Freitag (Ortszeit) eine Gesetzesreform, die zwei bis sechs Jahre Freiheitsstrafen für die Durchführung von Praktiken vorsieht, die auf die Änderung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität einer anderen Person abzielen.

In Zukunft sollen bei der Durchführung von „Konversionstherapien“ zwei bis sechs Jahre Haft drohen, die höchsten Strafen gibt es, wenn Minderjährige betroffen sind. Bestraft werden soll auch, wer solche „Behandlungen“ finanziert oder erzwingt, wie der Senat nach der Abstimmung mitteilte. Nach Angaben von UNO-Experten und Menschenrechtlern fügen diese Praktiken den Betroffenen oft schwere körperliche und seelische Schäden zu. Die Methoden umfassen demnach unter anderem Zwangsmedikation, Schläge, Isolation und andere Misshandlungen, die Aktivisten mit Foltermethoden gleichsetzen.

Die Methode ist in vielen Ländern der Welt noch erlaubt, selbst in der EU haben nur sieben Staaten ein landesweites Verbot beschlossen. Österreich ist keines davon – seit Ende Oktober 2022 liege zwar ein Entwurf auf dem Tisch, ÖVP und Grüne kamen aber zu keiner Einigung. Der Nationalrat kam 2019 und 2021 einstimmig zu dem Entschluss, die Praxis zu verbieten.