Die Legalisierung von Cannabis hat in Deutschland hohe Wellen geschlagen. Die konservative CDU und ihre Schwesterpartei CSU liefen Sturm gegen das Gesetz. Genützt hat es am Ende wenig, am 1. April ist das Gesetz in Kraft getreten.

Kein Marihuana am Volksfest

Doch der Widerstand gegen das Kiffen ist in Bayern nicht abgeebbt. „Unser Ziel ist es, den Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit einzuschränken. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz – und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz“, sagte Landesgesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU).

Bayern hat deshalb ein Gesetz erlassen, das den Konsum von Marihuana auf Volksfesten und in Biergärten verbietet. Auch im Englischen Garten in München darf nicht mehr gekifft werden. Darüber hinaus soll es den bayerischen Kommunen weiterhin freistehen, den Cannabiskonsum in anderen Bereichen wie Freibädern und Freizeitparks zu verbieten.

Teilweise ist das Landesgesetz aber auch Symbolpolitik. So verbietet das Bundesgesetz Cannabis in Anwesenheit von Minderjährigen. Auf Volksfesten darf also zumindest tagsüber ohnehin nicht geraucht werden, ebenso in Freibädern und Freizeitparks.

Auch in Bayern sollen Cannabisprodukte unter das Rauchverbot fallen. So soll das Kiffen in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen verboten werden. Hinzu kommen Regelungen, die das Kiffen in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherzonen verbieten.