Es hat viel geschneit und bei einigen Verkehrszeichen kann man deshalb nicht mehr sehen, was sie bedeuten. Wie verhalte ich mich in so einer Situation richtig?

"Nicht identifizierbare runde Verkehrszeichen verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie durch Schnee verdeckt sind", sagt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Anders ist das mit "Vorrang geben" sowie Stopp-Schildern. Diese sind an ihrer äußeren Form – dreieckig und achteckig – eindeutig zu erkennen und behalten ihre Gültigkeit daher trotz Schneehaube.

Ich bin an dem Verkehrsschild schon unzählige Male vorbeigefahren und weiß, was drauf steht. Muss ich mich trotzdem nicht daran halten?

Ist der Inhalt eines eingeschneiten Zeichens bekannt, kann dessen Missachtung im Falle eines Unfalls bei entsprechender Kausalität zu einem Mitverschulden führen. Es ist also besser, sich daran zu halten.

Und was gilt bei zugeschneiten Bodenmarkierungen?

Sind diese durch Schnee unsichtbar, gelten sie nicht. Grundsätzlich sind dann die allgemeinen Straßenverkehrsregeln, vor allem betreffend die Lage der Fahrbahnmitte, anzuwenden. "Auf dem äußerst linken bzw. rechten Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn darf nach links bzw. rechts abgebogen werden. Auf einem etwaigen dritten mittleren Fahrstreifen darf nur geradeaus weitergefahren werden", erklärt der ÖAMTC-Chefjurist. Prinzipiell ist in derartigen Ausnahmefällen verstärkt Rücksicht zu nehmen – insbesondere auf ortsfremde Personen.

Also kann ich mein Auto in Parkzonen kostenlos abstellen, wenn die Markierungen auf der Fahrbahn zugeschneit sind?

Kurzparkzonen gelten auch bei nicht sichtbaren Bodenmarkierungen, da sie durch Verkehrszeichen ausgeschildert sind. "Ist auch das Verkehrszeichen aufgrund der Schneelage unkenntlich, kann im Falle einer Strafe auf fehlendes Verschulden aufgrund mangelnder Erkennbarkeit plädiert werden. Die Beweislage ist in diesem Fall allerdings schwierig, da der Schnee natürlich auch rasch wieder schmelzen kann", sagt der Jurist und rät dazu, ein Foto zu machen, wenn man unsicher ist. Ein tatsächliches vorübergehendes Aussetzen von Kurzparkzonen aufgrund von Schneefall muss gesondert, zum Beispiel via Rundfunk, bekannt gegeben werden.

Aber auf der Busspur kann ich fahren, wenn die Markierungen nicht lesbar sind?

Schnee auf einer Busspur oder einem Schutzweg ist kein Freibrief zur Nutzung durch Autofahrer. Hinweiszeichen oder gelb blinkende Lichter zur Kennzeichnung des Fußgängerübergangs sind unbedingt auch bei Schneelage zu beachten.

Ich kann zwar die rote Ampel oder das Stoppschild erkennen, aber nicht die eingeschneite Haltelinie. Muss ich dann überhaupt anhalten?

Vor Stopptafeln oder roten bzw. gelben Ampellichtern ist unbedingt rechtzeitig anzuhalten, auch wenn die Haltelinien nicht erkennbar sind.