Wie jedes Jahr werden wieder zahlreiche Raketen und Knaller den Jahreswechsel begleiten. Sehr zum Leidwesen mancher Autobesitzer, die den dadurch entstandenen Schaden am Fahrzeug oft selbst bezahlen müssen. Kein guter Start ins neue Jahr.

Grundsätzlich muss derjenige den Schaden ersetzen, der diesen verursacht hat. Doch gerade nach der Silvesternacht kann oftmals der Schädiger nicht ausfindig gemacht werden. Ist kein Schädiger bekannt kommt es darauf an, ob eine Voll- oder Teilkaskoversicherung besteht, in der ein entsprechender Schadensfall berücksichtigt ist. Daher sollte man zuerst in seinen Versicherungsbedingungen nachlesen, ob solche Schäden gedeckt sind. Wenn ja muss so rasch wie möglich die Versicherung verständigt werden.

Damit es aber gar nicht so weit kommt, sollte für das Fahrzeug ein ruhigeres Plätzchen gewählt werden. In Zeiten von Kurzparkzonen,  Anrainerparkplätzen & Co. kein leichtes Unterfangen. Am besten geeignet: ein Parkhaus oder falls vorhanden eine Garage.

Wer dazu keine Möglichkeit hat, sollte Parkplätze in der Nähe von Balkons meiden, da diese leider oft als „Raketenstartbasen“ genützt werden. Dicht bewohnte Großstadtviertel in unmittelbarer Nähe von Silvestergroßveranstaltungen oder Gaststätten sind ebenfalls nicht als optimaler Fahrzeugabstellplatz zu empfehlen.