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Freigänger bot im Internet Waren an, die er gar nicht hatte

Gewerbsmäßiger Betrug wird dem Kärntner (45) vorgeworfen. Bei Gericht ist er ein alter Bekannter, im Gefängnis ein Stammgast.

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Der angebotene Staubsauger existierte ebenso wenig wie ein Lego-Set
Alfred Lobnik
Redakteur Bundesland Steiermark

„Wie so ein Verfahren abläuft, muss ich Ihnen nicht erklären“, sagt Richter Andreas Lenz zum Angeklagten, der von der Justizwache aus der Graz-Karlau vorgeführt wird. „Na, i kenn mi aus.“ – „Wie viele Vorverurteilungen haben Sie? Einundzwanzig?“ – „Leider ja.“ 45 Jahre ist der geborene Lavanttaler alt, ungefähr die Hälfte seines Lebens hat er hinter Gittern verbracht. „Wenn man jemandem etwas verspricht, was man gar nicht hat“, fragt der Richter, „dann ist das...?“ – „Betrug.“ – „Und wenn man es öfter macht?“ – „Gewerbsmäßig.“ Er kennt sich wirklich aus – und ist geständig.

„Einbruchsdiebstahl, gewerbsmäßiger Betrug, Betrug, Unterhaltsverletzungen, Veruntreuung, Körperverletzung, schwerer Betrug zweimal, Diebstahl, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel, Begünstigung. . .“, zitiert der Richter aus dem Vorstrafenverzeichnis. „Urkundenunterdrückung, Sachbeschädigung, Betrug, Betrug, schwerer Betrug, schwerer gewerbsmäßiger Betrug und ein Sexualdelikt.“

Freigang für Betrügereien genützt

Für die letzten zwei Delikte sitzt er derzeit gerade vier Jahre ab, im Dezember 2027 wäre Haftende. Die Vorbereitung auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft als Freigänger nützte er, um auf einer Verkaufsplattform unter anderem ein Lego-Set (850 Euro), einen Staubsauger (Dyson), eine Tabakpfeife (1000 Euro!) und Ähnliches mehr anzubieten. Gesamtschaden 4270 Euro. „Ist der Dyson schon gekommen?“, fragt der Richter ein Opfer. Natürlich nicht. Und das Lego-Set eines anderen Betrogenen? „Ich warte heute noch“, lacht der. Er nimmt’s locker.

Die Anzeigen mit Bildern („Aus dem Internet“) und österreichischer Kontonummer (seine eigene!) wirkten vertrauenerweckend. Man konnte ihn sogar anrufen. „Es ist immer das Gleiche, was ich gemacht habe“, sagt er. „Ja, und wieso soll es diesmal funktionieren?“ Er spiele, sagt er, um die schlimmen Gedanken und den Selbsthass zu vergessen. Sein Bruder habe vor eineinhalb Jahrzehnten die kleine Schwester ermordet, als er nicht da war. . . „Das ist tragisch und vielleicht eine Erklärung, aber nie und nimmer eine Entschuldigung.“ Er braucht auch den Kick beim Spiel, gibt er zu. „Sie sind spielsüchtig.“ – „Ja, so kann man auch sagen.“

Mein ganzes Leben ist erfüllt von Selbsthass. Ich gebe mir die Schuld am Tod meiner kleinen Schwester.

— Angeklagter

Als Rückfalltäter bekommt der Angeklagte bei einem Strafrahmen bis zu viereinhalb Jahren noch einmal zwei Jahre Haft dazu. „Wenn Sie nicht den Rest Ihres Lebens im Häfen verbringen wollen, müssen Sie sich schleunigst etwas anderes überlegen“, mahnt der Richter. – „Ich verstehe das vollkommen, ich nehme das Urteil an.“