Neuer Anlauf: KPÖ will Petition für Drogenkonsumraum in Graz
Die Grazer KPÖ fordert eine gesetzliche Grundlage für einen Drogenkonsumraum. Für ein solches Projekt hat sich der Gemeinderat bereits geschlossen ausgesprochen.
Es herrschte seltene Einstimmigkeit im Grazer Gemeinderat – vor allem zu einem so heiklen Thema: Auf den Antrag von KFG-Sicherheitssprecher Michael Winter hin beschloss man im November 2025 über alle Fraktionen hinweg, dass sich die Stadt für Drogenkonsumräume einsetzen möchte.
Darunter versteht man geschützte Räume, in denen sich Abhängige unter medizinischer Aufsicht Heroin spritzen können. In der Schweiz und in Deutschland sind sie seit vielen Jahren Bestandteil einer umfassenden Suchthilfe. Und sollen Sicherheit für beide Seiten bieten – einerseits müssen sich süchtige Personen den „Schuss“ nicht mehr in Parks oder öffentlichen Toiletten (wie aktuell besonders stark im Raum Volksgarten und Lendplatz) setzen, andererseits sind sie vor Risiken aller Art, von der mangelnden Hygiene bis zur Überdosis, viel besser geschützt. Und außerdem sind Hilfsangebote für einen möglichen Entzug stets griffbereit.

„Es geht ausdrücklich nicht darum, Konsum zu fördern“, sagt KPÖ-Gemeinderätin Viktoria Sturm: „Vielmehr soll verhindert werden, dass sich gesundheitliche Schäden verschärfen oder vermeidbare Notfälle entstehen.“ Sie wird am Donnerstag in der Gemeinderatssitzung eine entsprechende Petition an den Bund einbringen.
Neuer Anlauf
Eine sehr ähnlich lautende Petition wurde allerdings schon nach dem letzten Gemeinderatsbeschluss an das Innenministerium geschickt. Es handelt sich also um einen neuen Anlauf – zuletzt sei die Antwort mit Verweis auf das Offizialprinzip nämlich ablehnend gewesen. Rechtlich muss in Österreich nämlich die Polizei einschreiten, wenn jemand mit illegalen Drogen einen Konsumraum betritt – daher müsste man eine neue gesetzliche Grundlage schaffen, wie es in der Schweiz und Deutschland ja bereits gelungen ist. Ein rechtliches und praktisches Dilemma, denn nur der Bund könnte die Gesetzgebung für ein solches Projekt adaptieren.
Für den neuen Anlauf beruft man sich auch auf ein Gutachten des emeritierten Innsbrucker Strafrechtsprofessors Klaus Schwaighofer, der Ende 2025 zu einer differenzierteren Einschätzung gekommen sei: Die Verpflichtung, einem konkreten Strafverdacht nachzugehen, bedeute nicht zwangsläufig, dass die Polizei aktiv nach möglichen Verdachtsfällen suchen müsse.
„Im Sinne der Betroffenen ist es wichtig, einen Raum zu schaffen, in dem medizinische Notfälle rascher erkannt, gesundheitliche Risiken reduziert und Kontakte zu Beratungs-, Behandlungs- und Therapieangeboten hergestellt werden können“, ist sich Sturm sicher.

