E-Scooter-Fahrverbot am Hauptplatz Leoben vorerst gekippt
Laut Rechtsmeinung des Verkehrsministeriums ist das Fahrverbot für E-Scooter am Leobener Hauptplatz in der beschlossenen Form nicht haltbar. Daher wird es ausgesetzt, bevor es in Kraft tritt.

Das E-Scooter-Fahrverbot in der Fußgängerzone am und rund um den Leobener Hauptplatz ist Geschichte – noch, bevor es offiziell Anfang November in Kraft hätte treten sollen. Denn laut Rechtsansicht des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Innovation ist eine unterschiedliche Regelung für Fahrräder und E-Scooter in Fußgängerzonen nicht zulässig.
Das bedeutet, dass das in der jüngsten Gemeinderatssitzung formell rechtskonform beschlossene E-Scooter-Fahrverbot zwar „grundsätzlich aufrecht“ bleibe, der Vollzug der betreffenden Bestimmungen jedoch „vorläufig ausgesetzt“ werde, informiert die Stadtgemeinde Leoben auf Anfrage der Kleinen Zeitung.
Es liege im Interesse der Stadt Leoben, „eine mit den Überlegungen des zuständigen Ministeriums übereinstimmende Regelung“ umzusetzen. Daher sollen in der Praxis bis zur neuerlichen Befassung des Gemeinderats die bisherigen Regelungen zur Anwendung kommen. Das betreffe sowohl die derzeit geltenden Ladezeiten als auch die bestehenden Zufahrtsberechtigungen für Fahrräder, E-Scooter und Taxis.
Neuregelungen kommen vorerst nicht
Das bedeutet konkret, dass die gesamten Neuregelungen zur Verkehrsberuhigung der Fußgängerzone am und um den Hauptplatz, um die bereits seit vielen Monaten gerungen wird, vorerst nicht kommen werden. „In der Gemeinderatssitzung am 17. Dezember wird sich der Gemeinderat erneut mit der Zufahrtsregelung für die Innenstadt befassen und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage über eine entsprechende Anpassung entscheiden“, heißt es seitens der Stadt.
Die Rechtsmeinung des Ministeriums stehe im Zusammenhang mit der diesjährigen Novellierung der Straßenverkehrsordnung und sei der Stadt Leoben erst zwei Wochen nach dem Gemeinderatsbeschluss zur Verkehrsberuhigung und zum E-Scooter-Fahrverbot im September bekannt geworden.
„Sicherheit der Fußgänger erhöhen“
„Unverändert bleibt das Ziel der Stadt Leoben, die Sicherheit der Fußgänger in der Innenstadt zu erhöhen. Dieses Ziel hat weiterhin oberste Priorität“, betonen die Stadtverantwortlichen. Für die Stadt sei es „selbstverständlich, dass sämtliche Maßnahmen auf einer rechtlich einwandfreien Grundlage beruhen“.
FP-Vizebürgermeister Florian Wernbacher zeigt sich von der Entwicklung „wenig überrascht“: „Damit bestätigt sich genau das, wovor wir bereits in der jüngsten Gemeinderatssitzung gewarnt haben.“ Schon damals habe FP-Gemeinderat Daniel Geiger massive rechtliche Bedenken geäußert und die „sachlich nicht begründbare Ungleichbehandlung“ von E-Scootern und Fahrrädern in Frage gestellt.