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Pilzsammelverbot wird im Lavanttal streng kontrolliert

Die Trockenheit hat das Wachstum heuer nach hinten verschoben, doch die erlaubten Sammelzeiten sind geblieben – empfindliche Strafen drohen.

Steinpilze auf einem Waldboden und die Hand einer Person, die mit einem Messer einen Steinpilz abschneidet
© Martin Huber
Die offizielle Sammelzeit für bestimmte Pilze ist auch im Lavanttal vorbei
Eva Kapeller
Redakteurin der Regionalredaktion Völkermarkt/Lavanttal

Wenn die Temperaturen durchgehend über 30 Grad anzeigen und der Regen ausbleibt, müssen Schwammerlsucher Geduld beweisen. Auch im Lavanttal hat die große Hitze und Trockenheit das Wachstum der Pilze verzögert. Während sich die Suche in den vergangenen Jahren häufig auf kürzere Zeiträume konzentrierte, verschiebt sich das Pilzaufkommen zunehmend in Richtung Spätsommer und Herbst. Für viele Schwammerlfreunde sind vor allem die Saualpe samt Klippitztörl und die Koralpe beliebte Anlaufstellen, wenn sie auf Steinpilze, Eierschwammerl und andere Speisepilze hoffen. Wo die Ausbeute besonders groß ausfällt, lässt sich allerdings nicht pauschal sagen. Das Pilzwachstum hängt stark von den jeweiligen Wetterbedingungen und der verfügbaren Feuchtigkeit ab.

© KK/Privat
Steinpilz, gefunden bei St. Margarethen

Doch das spätere Wachstum bedeutet nicht, dass auch die gesetzlichen Sammelfristen verlängert wurden. Wie Johannes Leitner, Landesleiter der Kärntner Bergwacht, erklärt, hat sich an der Kärntner Pilzverordnung nichts geändert: „Im Frühjahr hat es in den Medien eine entsprechende Berichterstattung gegeben. Die Kärntner Pilzverordnung wurde jedoch nicht verändert, sodass es nach wie vor erlaubt ist, in der Zeit von 15. Juni bis 30. September Eierschwammerl, Stein- und Herrenpilze in der erlaubten Menge von zwei Kilogramm pro Person und Tag zu sammeln.“

© Studiohorst.at
Johannes Leitner, Landesleiter der Kärntner Bergwacht 

Wer aufgrund der Witterung auch im Oktober noch auf diese geschützten Pilzarten hofft, darf die gesetzliche Frist nicht mit einer verlängerten Saison verwechseln. Anders verhält es sich bei Pilzen, die nicht durch die Kärntner Pilzverordnung unter Schutz gestellt sind. „Dazu zählt beispielsweise der Parasol“, informiert Leitner. Auch das Forstgesetz ist relevant: Das Betreten des Waldes zur Erholung ist grundsätzlich erlaubt, das Sammeln darf jedoch nicht losgelöst von den geltenden Bedingungen werden. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Rücksprache mit den zuständigen Forstschutzorganen oder der Forstbehörde.

Die Kärntner Bergwacht wird ihre Kontrollen so lange fortsetzen, bis sichergestellt ist, dass sich die Pilzesammler an die vorgegebenen Zeiten halten.

— Johannes Leitner, Landesleiter Kärntner Bergwacht

Wer gegen die geltenden Bestimmungen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Der Strafrahmen reicht laut Leitner bis zu 3.630 Euro. Um die Einhaltung der Regeln sicherzustellen, kontrolliert die Kärntner Bergwacht auch die beliebten Schwammerlgebiete im Lavanttal. „Die Kärntner Bergwacht wird ihre Kontrollen so lange fortsetzen, bis sichergestellt ist, dass sich die Pilzesammler an die vorgegebenen Zeiten halten, also für heuer das Sammeln einstellen.“ Ein Schwerpunkt lag in der Vergangenheit auf dem südlichen Teil des Bezirks Wolfsberg.

© Gerfried Ambrosch
Die Arbeitsgemeinschaft (Arge) Österreichischer Pilzberater fand kürzlich viele Pilzarten im Lavanttal

Neben den gesetzlichen Mengen- und Zeitbeschränkungen gilt es, auch die Natur zu respektieren. Schwammerlsucher sollten im Wald keinen Müll hinterlassen, unnötigen Lärm vermeiden und sorgsam mit dem Lebensraum umgehen. Ebenso wichtig ist, nur jene Pilze mitzunehmen, die zweifelsfrei bestimmt werden können. Die zeitlichen und mengenmäßigen Beschränkungen dienen nicht nur der Kontrolle, sondern auch dem Schutz des Ökosystems Wald.

Pilze zersetzen organisches Material und stehen über sogenannte Mykorrhiza in enger Lebensgemeinschaft mit Bäumen. Begrenzte Sammelzeiten und maximal zwei Kilogramm pro Person und Tag sollen eine Übernutzung der Wälder verhindern. Gleichzeitig erhalten die Pilze ausreichend Gelegenheit, zu wachsen, Sporen zu bilden und sich weiterzuvermehren. (Quelle: LK Kärnten) Auch wenn sich das Wachstum durch die Witterung nach hinten verschiebt, gilt: Nicht jeder Pilz, der im Herbst noch aus dem Waldboden sprießt, darf auch gesammelt werden.