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Klinikum Klagenfurt: Rote Betriebsräte reisen gratis um die Welt

Betriebsrat organisiert Reisen für Mitarbeiter und stellt Reisebegleiter. Die fahren gratis mit und sind immer von der FSG. Betriebsratschef sieht darin kein Problem.

© Adobestock/thananit; Fotolia
Auch New York durften FSG-Betriebsräte kostenlos besuchen (Symbolfoto)
Jochen Habich
Redakteur Kärnten-Ressort

Ein Betriebsrat darf nicht von seiner Tätigkeit profitieren. Nachzulesen unter anderem auf der Homepage der Arbeiterkammer (AK) Wien oder im Arbeitsverfassungsgesetz.

Im Klinikum Klagenfurt wird diese Vorgabe offenbar großzügig interpretiert. Wie berichtet, organisiert der Betriebsrat – in diesem hat die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) die absolute Mehrheit – seit Jahrzehnten Ausflüge und Reisen für die Mitarbeiter. Die sogenannten Wohlfahrtsmaßnahmen sind gesetzlich gedeckt und sehr beliebt.

Zuschuss aus dem Betriebsratsfonds

An den Reisen können auch Angehörige der Klinikum-Mitarbeiter und Gäste teilnehmen, zu unterschiedlich hohen Preisen. Alle können mit finanziellen Unterstützungen aus dem Betriebsratsfonds rechnen, bestätigt Betriebsratschef Michael Karxner (FSG). Wer wie viel und warum bekommt, verrät er nicht. Nach Informationen der Kleinen Zeitung machen die Zuschüsse zwischen 100 und mehr als 1000 Euro pro Person aus.

Etwa zwölf Reisen gibt es pro Jahr. Neben Badeausflügen auf die Insel Krk, Tagesfahrten nach Lignano oder Grado, Kulturfahrten ins Burgenland stehen auch Luxus-Reisen in alle Welt am Programm. 20 bis 30 Personen können an diesen teilnehmen. Unter ihnen ist eine sogenannte Reisebegleitung. Meist ein, bei manchen – offenbar besonders begehrten – Reisen zwei Personen.

Der Betriebsratsfonds

Jeder der rund 4800 Mitarbeiter des Klinikums Klagenfurt zahlt monatlich 0,4 Prozent seines Bruttolohns in den Betriebsratsfonds ein. Die knapp 260 Bediensteten des Kabeg-Managements liefern 0,2 Prozent Betriebsratsumlage ab. Insgesamt fließen jährlich schätzungsweise 700.000 Euro in den Fonds – nur aus dem Klinikum. Genaue Zahlen gibt es mit Verweis auf Betriebsinterna nicht.

Auch die rund 3600 Mitarbeiter in den anderen Kabeg-Spitälern zahlen eine Betriebsratsumlage, 0,2 Prozent je Bruttolohn sind es im LKH Wolfsberg, jeweils 0,4 Prozent im LKH Laas und im LKH Villach. Jeder Mitarbeiter der Gailtalklinik Hermagor steuert 0,45 Prozent bei. In Summe macht das jedes Jahr deutlich über eine Million Euro aus.

Die FSG als Reisebegleiter

Diese Begleitung reist gratis mit. Auf einem Ticket, das das Reisebüro dem Betriebsrat zur Verfügung stellt. Wer dieses Gratis-Ticket bekommt, entscheidet der Vorsitzende des Betriebsrates. Und jetzt wird es interessant: Anstatt das Gratis-Ticket unter Teilnehmern, Interessenten oder Klinikum-Mitarbeitern zu „verlosen“, haben sich offenbar die Betriebsratschefs in den allermeisten Fällen für ein FSG-Mitglied aus dem Betriebsrat als „Reisebegleiter“ entschieden.

Das bedeutet: Führende rote Betriebsräte sind in den vergangenen Jahren gratis um die Welt gereist. Auf Tickets im Gegenwert von jeweils mehreren 100 bis rund 3000 Euro. So reiste ein und der selbe FSG-Betriebsrat im Mai 2024 vier Tage nach Kroatien, im September für zehn Tage in die USA, an einem verlängerten Wochenende im Oktober nach Barcelona, ehe das Arbeits- und Reisejahr mit „Hamburg im Advent“ ausgeklungen ist.

14 Tage DomRep

Ein anderer FSG-Betriebsrat flog zu Jahresbeginn 2025 als „Reisebegleiter“ in die Dominikanische Republik – auf einem Gratis-Ticket des Reisebüros. Andere Teilnehmer mussten rund 2600 Euro dafür bezahlen, noch ohne Unterstützungen aus dem Betriebsratsfonds. Für eine einwöchige Reise nach Ägypten waren die Gratis-Tickets der Reisebegleitung – zwei FSG-Betriebsräte – jeweils 800 Euro wert.

© KLZ / Thomas Martinz
Michael Kraxner (FSG) ist seit November 2025 Vorsitzender des Betriebsrates im Klinikum Klagenfurt

Betriebsratsmitglieder, die unsere Reisen begleiten, nehmen dafür Urlaub, obwohl sie rechtlich dazu nicht verpflichtet wären! Auch das gehört zur Wahrheit dazu.

— Michael Kraxner (FSG),, Betriebsratsvorsitzender

Sri Lanka, Kenia, Japan

Heuer begleiteten die roten Betriebsräte kostenlos die Reisen nach Indien, Marrakesch (Marokko), Norwegen, Ägypten und Athen. Meist sind es dieselben vier, fünf Personen, die Reisebegleitung durchführten.

Dazu kommen in allen Jahren Gratis-Tickets für FSG-Mitglieder für Kurztrips oder Rundreisen in Europa sowie für Fahrten zu Fußballspielen in Udine. Auch das Reisejahr 2027 wird spannend: Da geht es unter anderem nach Sri Lanka, Kenia, Japan usw. Ob die FSG auch dafür die gratis mitreisenden Begleiter stellt, wird sich zeigen.

Bereitgestellter Freiplatz

Anzunehmen ist es, denn Betriebsratschef Michael Kraxner sieht in der Vorgehensweise kein Problem: Er bezieht sich dabei auf die Rechtsabteilung der AK Kärnten. „Wenn ein Betriebsratsmitglied die Organisation bzw. Reisebegleitung eines Betriebsausfluges übernehme, können die im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit entstehenden Kosten (z. B. Hotel-, Flug- oder sonstige Reisekosten) als Geschäftsaufwendungen aus dem Betriebsratsfonds getragen werden“, so Kraxner. Das tue man aber ohnehin nicht: Denn durch den „vom Reiseveranstalter bereitgestellten Freiplatz entstehen dem Betriebsratsfonds keinerlei Kosten“, schreibt der Betriebsratschef.

Selbstverständlich habe die betriebsratliche Reisebegleitung jede Menge Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit den Betriebsausflügen: Diese reichen von der Betreuung während der gesamten Reise über die Hilfe beim Einchecken am Flughafen und im Hotel bis zur Information über Tagesabläufe, Treffpunkte und Zeiten, so Kraxner. „Die Organisation bzw. Reisebegleitung eines Betriebsausfluges durch ein Betriebsratsmitglied wird auch bundesweit in nahezu allen öffentlichen Einrichtungen und vielen privaten Unternehmen praktiziert.”

„Keine persönliche Vorteilnahme“

Kraxners Fazit: Eine persönliche Vorteilnahme oder ein individueller Gegenwert für das begleitende Betriebsratsmitglied sind damit laut herrschender Rechtsmeinung nicht verbunden. Und noch etwas ist ihm wichtig zu betonen: „Die Betriebsausflüge und deren jahrzehntelange Praxis sind rechtlich geprüft und korrekt.”