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Stromrechnung neu: Gleichzeitig Sauna und laden wird teurer

Die E-Control krempelt die Netzentgelte um. Künftig zählt die höchste Verbrauchsspitze, Neu sind Rabatte für alle, die sich vom Netzbetreiber drosseln lassen.

© IMAGO/Imago
Die reform der Netzentgelte wird stufenweise und mit Übergangsphasen eingeführt
Uwe Sommersguter
Leitung Wirtschaft Kärnten/Osttirol

Das heimische Stromnetz bekommt neue Regeln – und diese ändern sich gegenüber heute grundlegend. Schon vor Monaten kündigte die E-Control einen Begutachtungsentwurf zur großen Reform der Netzkosten an – am Montag wurde dieser nach intensiven Verhandlungen und Debatten öffentlich vorgestellt. Schätzungsweise 300 Millionen Euro sollen dadurch pro Jahr gespart werden – und zwar über gedämpfte Netzausbaukosten, verspricht der Stromregulator. Basis für die Reform ist das seit Jänner 2026 geltende neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz, laut Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) das neue „Betriebssystem“ für den Strommarkt, das nun mittels der Systemnutzungsentgelte-Verordnung auch „installiert“ wird.

Zentrales Ziel und Werkzeug der Reform ist die Reduktion der Spitzenbelastung durch hohe Verbräuche in kurzer Zeit. Denn diese verursachen hohe Kosten für die Netzbetreiber und sollen durch die neue Grundsatzverordnung, die ab 1. Jänner 2027 gilt, massiv reduziert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, die jeden Haushalt in Österreich direkt oder indirekt betreffen werden.

„Regulatorisches Zukunftssystem“

Mit der Systemnutzungsentgelt-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) will die E-Control „ein regulatorisches Zukunftssystem“ schaffen, das sich für viele auszahlen soll, allein durch die mutmaßlich gesenkten Ausbaukosten. Dennoch werden einige Haushalte, die ihr Verbrauchsverhalten bei Strom nicht anpassen wollen oder können, mit empfindlichen Mehrkosten konfrontiert sein.

Die Reform, vorgestellt von den E-Control-Vorständen Michael Strebl und Alfons Haber, steht auf fünf Standbeinen. Die Kurzfassung: Erzeugung, Verbrauch und Speicher sollen besser koordiniert werden, wer sich systemdienlich verhält, soll profitieren.

© Georg Wilke/e-control
E-Control-Vorstände Michael Strebl und Alfons Haber

1. Leistungspreis ergänzt den Arbeitspreis

In Zukunft zählt nicht nur, wie viel Strom verbraucht wird, sondern auch, welche Leistungsspitzen ein Haushalt verursacht. In anderen Worten: Entscheidend ist, wie viele Geräte gemeinsam eingeschaltet sind und Strom aus dem Netz beziehen und nicht allein, wie viel Strom durch das Netz fließt. Dabei kommt ein 15-Minutenwert zur Anwendung, abgerechnet über Smart-Meter. Wer in dieser Zeit eine hohe Leistungsspitze verursacht, muss einen Monat lang einen höheren Leistungspreis bezahlen. Wer aber Großverbraucher (Waschmaschine, E-Auto, Backrohr) nacheinander statt gleichzeitig einschaltet, glättet seine Leistungsspitze und soll niedrigere Netzkosten zahlen.

Die Änderung wird markant ausfallen: Der Netztarif setzt sich bisher aus einer Grundpauschale und dem Arbeitspreis zusammen, etwa im Ausmaß 20 zu 80 Prozent. Gemessen wurde ausschließlich die aus dem Netz bezogene Strommenge.

Laut der E-Control-Vorstände können Haushalte künftig ihre Netzkosten so „aktiv und unmittelbar beeinflussen.“ Eingeführt wird diese Regelung stufenweise: Netzbetreiber können innerhalb einer Zeitspanne von 1. Jänner 2027 bis 30. September 2028 den Zeitpunkt der Einführung des Leistungspreises selbst wählen. In einem ersten Schritt erfolgt die Kostenaufteilung 40 (Leistungspreis) zu 60 (Arbeitspreis), im zweiten Schritt (Zeitpunkt wählbar bis Ende 2029) betragen die Anteile dann 50 zu 50. Ziel ist eine ausgeglichenere Nutzung des Stromnetzes und die Vermeidung von (für die Netzbetreiber teuren) Leistungsspitzen.

2. Zeitvariable Arbeitspreise

Dabei geht es um niedrigere Netzkosten zu bestimmten Tageszeiten, um dort im Sinne der Netzdienlichkeit den Verbrauch anzukurbeln. Den Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) gab es ja bereits im Sommer 2026, er galt von 1. April 2026 bis 30. September 2026 von 10 bis 16 Uhr und sah eine 20-prozentige Reduktion des Arbeitspreises vor. Wie sehr er zu einer Verschiebung des Stromverbrauchs geführt hat, wird momentan laut E-Control evaluiert.

Neu ist der Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP), der in den Herbst- und Wintermonaten Oktober bis März von 23 bis 5 Uhr gelten soll und ebenfalls eine Reduktion des Arbeitspreises um 20 Prozent vorsieht. Der WiNAP wird mit Oktober 2027 eingeführt, geplant war ursprünglich der 1. Jänner 2027.

Ziel dieser zeitvariablen Preise sei die Verschiebung leistungsintensiver Verbräuche, etwa das Laden von E-Autos und der Betrieb von Wärmepumpen. Und zwar auf Tages- und Nachtzeiten, in denen die Lastspitzen geringer sind und das Stromangebot größer ist (etwa durch PV-Strom im Sommer).

3. Flexible Netznutzung

Wer sich vom Netzbetreiber regeln lässt (die Mindestgröße der Reduktion beträgt 4 kW) soll von einer deutlichen Leistungspreisreduktion profitieren. Dabei verpflichtet sich der Abnehmer zweimal täglich für jeweils zwei Stunden zu einer reduzierten Stromleistung, etwa in der Früh von 6 bis 8 Uhr und am Abend von 16 bis 18 Uhr. Die Zeiten werden vom jeweiligen Netzbetreiber vorgegeben.

Wer dies in Anspruch nimmt, reduziert seinen Leistungspreis um 75 Prozent, so die E-Control. Wer also in diesen vier Stunden das Netz nicht übermäßig belastet, erhält den Rabatt für den gesamten Tag. Stromkunden sollen zwischen einer garantierten und flexiblen Entnahmeleistung wählen können.

4. Neuregelung der Netzanschlussentgelte

Das bisherige Netzzutrittsentgelt und das Netzbereitstellungsentgelt werden durch ein einziges Netzanschlussentgelt ersetzt. Es gilt für Einspeiser – PV-Anlagen – und Entnehmer. Ziel sei auch hier mehr Verursachergerechtigkeit.

5. Neue Regeln für systemdienliche Speicher

Systemdienliche Speicher sind in der neuen Verordnung ausführlich geregelt. Unter bestimmten, strengen Bedingungen werden sie von Netznutzungs- und Netzverlustentgelt befreit, generell jedoch nicht.

Die kommenden Jahre sollen intensiv genutzt werden, um über die Reform aufzuklären, verspricht die E-Control. Die konkreten Netztarife, die ab 2027 gelten, werden erst im Dezember vorgelegt.