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Ausbauflaute? Solarverband verschnupft über steirische Verordnung

Anders als bei der Windkraft hat die Landesregierung für die Photovoltaik keine Flächenausweitung verordnet. Auch die Evaluierung der bestehenden Zonen liegt noch nicht vor.

In einer grünen Wiese stehen Photovoltaik-Module, darunter grasen Schafe
© Energie Steiermark
Dobl-Zwaring ist eine von bislang nur zwei steirischen Vorrangzonen, die vollständig für die Photovoltaik genutzt werden
Günter Pilch
Redakteur Bundesland Steiermark / Umwelt

Mehr steirische Energieproduktion auf mehr Fläche: Dieses Ziel hat sich die Landesregierung bei der Windkraft gesetzt und vergangene Woche, wie berichtet, die Vorrangzonen für neue Windparks per Verordnung großzügig erweitert. Ebenso fixiert wurden Verfahrenserleichterungen für die Photovoltaik: 29 der 36 bestehenden vorgewidmeten Solar-Vorrangzonen im Freiland sind ab sofort als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen, was erleichterte Prüfauflagen für Projekte etwa in Fragen des Artenschutzes mit sich bringt. Eine Flächenerweiterung für große PV-Parks in Form zusätzlicher Vorrangzonen im Freiland gibt es (abgesehen von drei verordneten Sonderstandorten auf ehemaligen Deponien) allerdings nicht.

Ein Umstand, der beim Branchenverband Photovoltaic Austria für Ärger und Enttäuschung sorgt. Denn tatsächlich bringe die Aufwertung der vorhandenen Zonen zu Beschleunigungsgebieten in der Praxis wenig bis nichts, kritisiert Geschäftsführerin Vera Immitzer. „Es gibt dort einfach nichts, was man beschleunigen könnte. In den meisten der 36 Zonen sind schlicht keine Projekte umsetzbar.“ Bereits in der Begutachtungsphase der Verordnung hatte der Verband kritisiert, dass in den meisten Fällen entweder die Zustimmung der Grundeigentümer für eine PV-Nutzung fehle oder die Kapazitäten für die Netzeinspeisung des erzeugten Stroms nicht vorhanden seien.

Nur zehn Prozent der Flächen für Photovoltaik genutzt

Laut Photovoltaic Austria waren im heurigen Frühjahr, drei Jahre nach Einführung der Vorrangzonen, erst zwei der insgesamt 36 vorgewidmeten Areale annähernd voll mit Photovoltaik bebaut. Die beiden Anlagen in den Zonen Dobl und Dornau bei Halbenrain gehören heute zu den größten des Landes. In neun weiteren Zonen stehen demnach ebenfalls bereits Sonnenstromanlagen, allerdings in den meisten Fällen in wesentlich überschaubarerer Größe. Von den insgesamt 778 Hektar an Vorrangzonen sind laut dem Branchenverband erst zehn Prozent genutzt. „Mehr ist dort vorerst einfach nicht möglich, weil Gründe oder Netzkapazitäten nicht zur Verfügung stehen. Daran ändert auch der Status als Beschleunigungsgebiet nichts“, sagt Immitzer.

Porträtbild von Vera Immitzer
© PV Austria/Unterberger
„Dort gibt es nichts zu beschleunigen“: Vera Immitzer

Der Ruf nach zusätzlichen bzw. anderen Solarflächen im Freiland berührt freilich eine heikle Materie. Vorangetrieben hatte die Verordnung der PV-Vorrangzonen vor mehr als drei Jahren die einstige für Energie zuständige SPÖ-Landesrätin Ursula Lackner. Die Koalitionspartner von der ÖVP, allen voran die Bauernvertreter in der Partei, waren den Plänen mit Blick auf die wertvollen Ackerflächen im Land stets skeptisch bis ablehnend gegenübergestanden. Heute fällt die Materie in die Hauptzuständigkeit von Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP), die sich bisher zumindest nicht als Vorkämpferin für den weiteren solaren Ausbau im Freiland positioniert hätte.

Stichwort: Vorrangzonen und Beschleunigungsgebiete

2023 hat die Landesregierung die Verordnung zum „Sachprogramm Erneuerbare Energie“ beschlossen. Diese sieht 36 Vorrangzonen im Freiland für den Bau großer Photovoltaikanlagen vor. Die Zonen umfassen in Summe rund 778 Hektar Fläche und liegen in 33 Gemeinden, die meisten davon im Osten und Süden der Steiermark.

Die Vorrangzonen sind zwischen 10 und 45 Hektar groß, liegen im Zehn-Kilometer-Umkreis bestehender Umspannwerke, sind bereits zur Nutzung für Photovoltaikanlagen vorgewidmet und auf grundsätzliche Eignung und Naturverträglichkeit geprüft.

Beschleunigungsgebiete wiederum beinhalten nicht nur eine Vorwidmung, sondern auch Vereinfachungen bei den Genehmigungsverfahren für Projekte. Um beim Ausbau der erneuerbaren Energieträger mehr Tempo zu machen, schreibt Brüssel über die RED-III-Richtlinie allen Mitgliedsstaaten vor, solche Gebiete auszuweisen.

Evaluierung der Vorrangzonen steht noch aus

Allerdings sieht die im Juni 2023 erlassene Verordnung vor, dass die Vorrangzonen „spätestens drei Jahre nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens“ auf ihre Tauglichkeit zu prüfen und „gegebenenfalls zu ändern“ sind. „Mir wäre nicht bekannt, dass das geschehen wäre“, kritisiert Immitzer. „Denn dann wäre ja klar ersichtlich, dass es hier ein Problem gibt.“

Die Evaluierung laufe bereits, heißt es auf Anfrage der Kleinen Zeitung bei der Landesregierung. Ob Anpassungen nötig sind, lasse sich noch nicht sagen. Ein erstes Bild von der Situation soll „im ersten Halbjahr 2027“ vorliegen.