Baumaschinenhändler muss in Österreich 2,4 Millionen Euro Strafe zahlen
Die nachträgliche Anmeldung von mehreren Firmenzusammenschlüssen kommt dem deutschen Baumaschinenhändler Kiesel im kartellgerichtlichen Verfahren teuer zu stehen.
Dem deutschen Baumaschinenhändler Kiesel kommt die nachträgliche Anmeldung von mehreren Firmenzusammenschlüssen teuer zu stehen. Das Kartellobergericht habe die Geldbuße gegen die Kiesel GmbH wegen verbotener Durchführung von zwei Zusammenschlüssen von 240.000 Euro auf 2,4 Millionen Euro erhöht, teilte die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Freitag mit.
Im kartellgerichtlichen Verfahren bestritt Kiesel die Anmeldepflicht von drei Zusammenschlüssen. Kiesel erwarb eine Beteiligung in Deutschland an der Vemcon GmbH und der EmiControls Europe sowie in der Schweiz an der Suncar HK AG. Das Unternehmen meldete im Frühjahr 2023 die drei Zusammenschlüsse freiwillig nachträglich bei der BWB an. Den Geldbußenantrag der BWB wegen der EmiControls-Transaktion wies das Kartellgericht ab. Die Kiesel Group erzielte zuletzt einen Umsatz von 600 Millionen Euro.
Mildernde Gründe
Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des Vorjahresumsatzes verhängen. Ein mildernder Grund bei der Bemessung der Geldstrafe für den Baumaschinenhändler seien der geringe Umfang des vom Wettbewerbsverstoß betroffenen (insbesondere österreichischen) Marktes, die freiwillige Nachmeldung der Zusammenschlüsse sowie die Mitwirkung von Kiesel an der Aufklärung des Sachverhalts gewesen, so die BWB.