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BWB stellt Ermittlungen zu Preisabsprachen bei Parkettböden ein

Verdacht auf Preisbindung habe sich laut Bundeswettbewerbsbehörde für 2009 bis 2016 zwar erhärtet, die Taten sind aber seit Ende 2021 verjährt. Hausdurchsuchung fand im Oktober 2024 statt.

© Imago

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat ihr Ermittlungsverfahren gegen einen österreichischen Parketthersteller wegen des Verdachts auf Preisabsprachen eingestellt. Der Verdacht habe sich zwar für einzelne Regionen erhärtet, die nachgewiesenen Preisvorgaben beträfen jedoch den Zeitraum 2009 bis 2016 und die Vorwürfe seien seit Ende 2021 verjährt, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Den Anstoß für das Verfahren hatte die Beschwerde eines Parketthändlers zum Jahreswechsel 2023/24 gegeben. Dem Hersteller waren die Vorgabe von Verkaufspreisen an Endkunden, eine unberechtigte Vertragsbeendigung sowie diskriminierende Praktiken vorgeworfen worden. Nach Einvernahmen ehemaliger Vertriebsmitarbeiter erwirkte die Kartellbehörde eine Hausdurchsuchung, die im Oktober 2024 durchgeführt wurde. Dabei wurden physische Unterlagen und elektronische Daten sichergestellt.

Fünfjährige Verjährungsfrist greift

Die Auswertung der Daten sowie Befragungen von Kunden ergaben laut BWB Hinweise auf durchgesetzte Verkaufspreise. Da diese Praktiken aber nur für die Jahre 2009 bis 2016 belegt werden konnten, kam das damalige Kartellrecht zur Anwendung. Vor der Kartellgesetz-Novelle von Mai 2017 galt eine fünfjährige Verjährungsfrist ohne Unterbrechungsmöglichkeit durch BWB-Ermittlungen. Seit der Novelle beträgt die Frist zehn Jahre und kann unterbrochen werden. Der Parketthersteller wurde über die Einstellung informiert.

Die Causa war der einzige Fall des Jahres 2024, in dem die Wettbewerbsbehörde eine Hausdurchsuchung durchführte. BWB-Chefin Natalie Harsdorf hatte im Mai 2025 öffentlich gemacht, dass die Behörde Preisbindungen bei Parkettböden auf der Spur sei. Die Ermittlungen waren damals aber noch im Gange. Insgesamt hatte die BWB im Jahr 2024 22 neue Verfahren eingeleitet.