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Security-Mitarbeiter erpressten Disco-Besucher mit Drogenkonsum

Neben Erpressung wird den drei Männern aber noch eine ganze Reihe anderer Straftaten vorgeworfen. Sie sind geständig, schieben sich aber die Verantwortung gegenseitig zu.

Die Partystimmung endete für einige Gäste mit Ernüchterung und Erpressung
© [kk]
Die Partystimmung endete für einige Gäste mit Ernüchterung und Erpressung
Alfred Lobnik
Redakteur Bundesland Steiermark

Selten wird in einer einzigen Verhandlung am Straflandesgericht Graz über eine solche „außerordentliche Vielzahl“ an Delikten verhandelt. Der Staatsanwalt spricht von einem ganzen „Blumenstrauß“, das Bukett sieht allerdings ziemlich übel aus: schwere Erpressung, Raub, Körperverletzungen, Nötigungen, Urkundendelikte, Bestimmung zur Falschaussage usw. usf.

Über mehrere Monate haben drei Security-Mitarbeiter im Alter zwischen 24 und 26 vor allem beim Dienst in einer Disco in Gralla in der Südsteiermark von jugendlichen Gästen Geld erpresst. Zuvor hatten sie die jungen Leute beim Drogenkonsum erwischt oder ihnen gar Probepackungen angeblicher Drogen – in Wahrheit Mehl – angeboten. Gegen Geld wollten sie dann auf Anzeigen gegen die Ertappten verzichten. Tausende Euro haben sie auf diese Weise eingenommen.

Das Perfide: Eigenkonsum von Drogen führt in der Regel kaum zu Verurteilungen, sondern wird diversionell erledigt, was die eingeschüchterten Opfer aber nicht wussten. Aufgeflogen ist die Masche, als zwei junge Männer ihre Angst überwanden und Anzeige erstatteten. Alle drei Angeklagten sind vor dem Schöffengericht in Graz unter Vorsitz von Richter Martin Heissenberger zum Großteil geständig.

Es fängt die Weihnachtszeit an. Es gibt da eine Möglichkeit, Leuten etwas unterzujubeln und Geld zu machen.

— Ausgangsidee der Erpressungen

„Es fängt die Weihnachtszeit an“, habe sein Kollege gesagt, erzählt der Erstangeklagte. Es gebe da eine Möglichkeit, Leuten etwas „unterzujubeln“ und „Geld zu machen“. Er schäme sich, aber er habe sich wegen seiner Spiel- und Wettschulden überreden lassen, mitzumachen. Er war von Anfang an geständig. Vor Gericht allerdings nimmt er einige der zwölf eingestandenen Erpressungsfälle zurück, von denen er nach der Verhaftung „in Panik“ erzählt hat. Die habe er vielleicht mit Fällen verwechselt, in denen er „Trinkgeld“ bekam, wenn er Leute, die hinausgeworfen wurden, wieder hineinließ.

Bei den zwei Männern, die später Anzeige erstatteten, sei sein Kollege sogar mit zum Bankomaten gefahren, damit sie Geld abheben bzw. mehrere Tausend Euro überweisen sollten. Als die jungen Männer später ihr Geld zurückwollten, habe er bei seinem Arbeitgeber, einem Supermarkt, Leergut um fast 2500 Euro gestohlen, durch den Leergutautomaten geschickt und das Geld kassiert, um die Summe aufzubringen. „Ich will damit abschließen und ein reines Gewissen haben.“ Die Schadensbeträge hat er zur Gänze zurückgezahlt.

Teilgeständig, aber anders ist der zweite Angeklagte: „Ich war bei den Erpressungen dabei, aber nicht der Initiator.“ Ideengeber sei der Erstangeklagte gewesen. Insgesamt seien es sogar noch weniger Fälle gewesen. „Wieso soll er Fälle erfinden, wenn er sich selbst damit belastet?“, fragt der Richter. – „Ich weiß es nicht.“ Nicht in dieses Bild passt eine Sprachnachricht, die er geschickt hat, in der er dem „Bro“ sagt, man werde Leute finden, die man „abziehen“ kann. „Alles nur Spaß?“ – „Wir hatten das nie ernst geplant.“

Bro, ich werde Leute gucken, die was ziehen wollen ... und dann nehmen wir ihnen das Geld weg.

— Textnachricht eines Angeklagten

Uneinigkeit herrscht unter den zwei Angeklagten, wer nun von ihnen der „Gute“ war, der drei potenzielle Erpressungsopfer laufen ließ. Einig sind sie sich aber, dass der Dritte nur am Rande beteiligt war. „Wir haben ihm nur Geld gegeben, weil er ein Kollege war.“ – „Sehr sozial“, findet das der Richter.

Weiters im „Blumenstrauß“: ein niedergeschlagener Festbesucher, der diverse Brüche der Schädelknochen und Hirnblutungen erlitt: „Ich habe ihn nur mit dem Handballen weggestoßen, weil er mich angegriffen hat.“ Ein verprügelter Betrunkener: „Die Schilderung ist falsch. Aber der Erstangeklagte hat ihm ein paar Watschen gegeben.“ Der Raub einer Brieftasche: „Da war ich gar nicht im Dienst.“ Allerdings erkennt das Opfer von drei Tätern ausgerechnet den Zweitangeklagten eindeutig. – Eine eingesteckte Brieftasche eines Gastes: „Das Bargeld habe ich nicht gesehen. Die Karten wollte ich zurückgeben. Es war so ein Stress, da hab ich es vergessen.“ Eine Drohung, damit ein Kollege eine Falschaussage macht: „Ich habe nie gedroht. Ich wollte nur, dass er die Wahrheit sagt.“

Ich habe in den neun Monaten in der U-Haft verstanden, dass das, was ich gemacht habe, Unrecht war. Ich will mich bessern.

— Zweitangeklagter

Wegen der großen Zahl der Zeugen muss vertagt werden, der Prozess wird im November fortgesetzt.