Warum manche Wähler in Kärnten jetzt zwei Stimmen abgeben dürfen
Bei der Landwirtschaftskammerwahl gelten zum Teil völlig eigene Regeln. Dadurch sind auch einige Ausländer wahlberechtigt.

Am 25. Oktober wählen die Kärntner Bäuerinnen und Bauern ihre neue Standesvertretung. Bei der Landwirtschaftskammerwahl gelten aber zum Teil völlig andere Regeln als bei anderen Wahlen. Dadurch ist es sogar möglich, dass Investoren oder Adelige aus dem Ausland wahlberechtigt sind oder dass einzelne Personen zwei oder in der Theorie sogar noch mehr Kreuzchen abgeben dürfen. Mario Flackl, Leiter der Unterabteilung für Wahlrecht, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltswesen beim Amt der Kärntner Landesregierung, und sein Stellvertreter Markus Fritzer erklären, wer bei dieser Kammerwahl grundsätzlich wahlberechtigt ist und wie die Wahl abgewickelt wird.
Wie viele Personen sind bei der Kärntner Landwirtschaftskammerwahl am 25. Oktober wahlberechtigt?
ANTWORT: Heuer sind 61.846 Menschen bei der Landwirtschaftskammerwahl wahlberechtigt, bei der letzten Wahl im Jahr 2021 waren es 62.523.
Sind in einem bäuerlichen Haushalt automatisch alle Familienmitglieder, die dort gemeldet sind, wahlberechtigt, oder müssen diese am Bauernhof beschäftigt sein?
Die Bestimmungen zur Wahlberechtigung ergeben sich aus § 17 der LWKWO. Diese ist unter anderem vom Wohnsitz, dem Wahlalter (16 Jahren) sowie weiteren Voraussetzungen für physische und juristische Personen abhängig. Die Wahlberechtigung kann sich beispielsweise auch für Familienmitglieder ergeben, wenn diese vom Angehörigenbegriff umfasst sind und sie mit der kammerzugehörigen Person in Hofgemeinschaft leben. Als Angehörige gelten die Eltern, die Ehegatten, die eingetragenen Partner, die Lebensgefährten, die Kinder, einschließlich der Wahl- und Stiefkinder sowie der Schwiegerkinder. Angestellte Mitarbeiter am Hof werden hingegen von der Landarbeiterkammer vertreten und sind bei deren Kammerwahl wahlberechtigt. Diese fand im Vorjahr statt. Personen, die ein Wahlrecht besitzen, aber in den Datensätzen, die die Grundlage für die Erstellung des Wählerverzeichnisses bilden, nicht enthalten sind, haben die Möglichkeit, sich innerhalb der dafür vorgesehenen Frist in das Wählerverzeichnis „hineinzureklamieren“, damit sie vom Wahlrecht Gebrauch machen können.
Muss man in der Landwirtschaft tätig sein, um wahlberechtigt zu sein, oder ist jeder, der eine landwirtschaftlich gewidmete Fläche besitzt, wahlberechtigt?
Zu unterscheiden sind Eigentümer und Pächter von land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Jeder, der Eigentümer einer land- oder forstwirtschaftlichen Fläche größer als ein Hektar ist, ist wahlberechtigt, ebenso wie jeder Pächter von land- oder forstwirtschaftlichen Flächen ab einer Größe von zwei Hektar. Allein das Eigentum reicht aus, eine Tätigkeit ist nicht zwingend erforderlich.
Besonderheit bei der Landwirtschaftskammerwahl: Das Wahlrecht ist neben physischen Personen auch für juristische Personen vorgesehen!
— Mario Flackl und Markus Fritzer,, Unterabteilung für Wahlrecht
In Kärnten befindet sich ein großer Teil der land- und forstwirtschaftlichen Fläche in Hand der Bundesforste, der Kirche und von (einstigen) Adeligen, aber auch Investoren haben solche Flächen gekauft. Wer ist in solchen Sonderfällen wahlberechtigt?
Besonderheit bei der Landwirtschaftskammerwahl: Das Wahlrecht ist neben physischen Personen auch für juristische Personen vorgesehen! Als juristische Person kann beispielsweise für die Kirche oder eine Agrargemeinschaft, sofern diese über land- und forstwirtschaftliche Flächen im Ausmaß ein Hektar (Eigentum) oder zwei Hektar (Pacht) verfügen, das nach außen vertretungsbefugte Organ (zB. Pfarrer, Obmann) vom Wahlrecht Gebrauch machen. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel ein Landwirt, der für seinen Betrieb ohnehin wahlberechtigt ist, und gleichzeitig vertretungsbefugtes Organ einer Agrargemeinschaft ist, zweimal wählt. Befindet sich die juristische Person, also der Hauptsitz der Institution oder Organisation, aber nicht in Kärnten, ist diese nicht wahlberechtigt.
Wann und wo kann man bei der Landwirtschaftskammerwahl wählen?
Grundsätzlich im Wahllokal jener Gemeinde, wo der Wähler oder die Wählerin im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Welche Wahllokale es gibt, legen die Gemeindewahlbehörden fest und deren Anzahl hängt von der jeweiligen Zahl der Wahlberechtigten ab. Diese werden mittels Kundmachung und der Wählerverständigung den Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt. Die Zahl der Wahllokale ist von jeder Gemeinde so zu gestalten, dass 30 Wahlberechtigte pro Stunde wählen können. Wählen kann man am Vorwahltag neun Tage vor der Wahl, also am 16. Oktober, sowie am Wahltag, den 25. Oktober. Man muss aber persönlich anwesend sein. Das Wählen in Form einer Briefwahl oder der Besuch durch eine fliegende Wahlkommission, ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wie wählen dann beeinträchtigte oder gebrechliche Menschen?
Sie haben die Möglichkeit, sich von einer Person bei der Wahl führen und diese für sich abstimmen zu lassen. Allerdings müssen sie dennoch gemeinsam mit dieser am Vorwahl- oder Wahltag ins Wahllokal kommen.
Eis besteht die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Damit kann man am Vorwahl- oder Wahltag in jedem anderen Wahllokal in Kärnten wählen.
— Mario Flackl und Markus Fritzer,, Unterabteilung für Wahlrecht
Muss ich zwingend in meiner eigenen Gemeinde wählen?
Nein, es besteht die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Damit kann man am Vorwahl- oder Wahltag in jedem anderen Wahllokal in Kärnten wählen.
Wo und von wem werden die Stimmen ausgezählt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Nach Abschluss der Stimmabgabe ist das Wahllokal, in welchem nur die Mitglieder der Wahlbehörde, deren Hilfsorgane, die Vertrauenspersonen gemäß § 13 Abs. 4 und die Wahlzeugen verbleiben dürfen, zu schließen. Die Wahlbehörden beginnen anschließend mit der Ermittlung des Wahlergebnisses, über das Ergebnis ist eine Niederschrift zu verfassen und der Landeswahlbehörde zu übermitteln. Die Landeswahlbehörde überprüft die übermittelten Niederschriften. Danach hat die Landeswahlbehörde das (endgültige) Ergebnis in einer Niederschrift zu verkünden. Es gibt ein (vorläufiges) Ergebnis, welches am Wahlsonntag verkündet wird. Das endgültige Ergebnis wird von der Landeswahlbehörde in den Tagen nach der Wahl veröffentlicht.
Werden auch andere Kammerwahlen von der Unterabteilung Wahlrecht und Staatsbürgerschaft der Landesamtsdirektion abgewickelt?
Abgewickelt wird die Wahl grundsätzlich von der Landwirtschaftskammer, wobei diese von der Landeswahlbehörde, den Bezirkswahlbehörden und den Gemeindewahlbehörden unterstützt wird. Die Wahlleitung wird aber auch bei anderen Wahlen, wie etwa der Landarbeiterkammer- oder der Ärztekammerwahl, von rechtskundigen Bediensteten der Unterabteilung Wahlrecht übernommen. Es muss diesbezüglich eine gesetzliche Festlegung geben, daher ist das nicht bei allen Kammerwahlen der Fall.